Eisenbahn-Bundesamt

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Thema: Gefahrgut

Gefahrgut

20 Prozent der im Schienenverkehr beförderten Güter sind Gefahrgut. Die Beförderung dieser gefährlichen Güter ist nur dann zulässig, wenn die dafür maßgeblichen Rechtsvorschriften während des gesamten Beförderungsvorganges eingehalten werden.

Das Regelwerk für den Gefahrguttransport auf der Schiene ist die Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID). Durch die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) wird das RID in nationales Recht umgesetzt.

Gefahrguttransport Gefahrguttransport.

Dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) obliegen nach Gefahrgutrecht folgende Aufgaben:

  • Durchführung von Gefahrgutkontrollen
  • Erteilung von Genehmigungen zur Fortsetzung von Beförderungen
  • Entgegennahme und Weiterleitung von Meldungen über Ereignisse mit gefährlichen Gütern
  • Baumusterzulassung von Kesselwagentanks
  • Marktüberwachung für Kesselwagen- und abnehmbare Tanks nach Kapitel 6.8 RID, die unter die ODV fallen (§ 20 I Nr. 2 ODV)
  • Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
  • Ausstellung von Bescheinigungen für die Transportverlagerung
  • Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 5 II GGVSEB

Nach Atomrecht

  • erteilt das EBA Beförderungsgenehmigung für sonstige radioaktive Stoffe i.S.d. § 2 I Atomgesetz (AtG) und Kernbrennstoffen i.S.d. § 2 III AtG und
  • überwacht die Transporte im Rahmen der atomrechtlichen Aufsicht

Kontakt:

Für Unternehmen und Behörden stehen bei Fragen zu den Themen Gefahrgut und Atomrecht unter der Rufnummer +49 228 9826-350 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebietes 335 während der üblichen Bürozeiten zur Verfügung.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Rufbereitschaft der Atomrechtlichen Aufsicht des EBA derzeit nicht ausgeübt wird. Bitte ersetzen Sie die Mobilfunknummer der Rufbereitschaft (0171 xxx xx18) durch die Rufnummer +49 228 9826-350.

Bürgeranfragen können Sie über poststelle@eba.bund.de an uns richten. Gerne können Sie auch unser Kontaktformular nutzen. Vertreter der Presse wenden sich bitte an die Pressestelle des Eisenbahn-Bundesamtes unter +49 228 9826-186 oder presse@eba.bund.de.