Thema: Infrastruktur
Bauaufsicht
Überwachung der Erstellung von Infrastrukturanlagen
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) kontrolliert, ob die Eisenbahninfrastrukturunternehmen, die seinem Zuständigkeitsbereich unterfallen, beim Bau von Eisenbahnanlagen ihrer gesetzlich verankerten Sicherheitsverantwortung nachkommen und die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften bzw. die anerkannten Regeln der Technik beachten.
In umfassenden Audits überzeugt sich das EBA etwa davon, dass ein Unternehmen sein Sicherheitsmanagementsystem konsequent anwendet und angemessen weiterentwickelt. Zudem wird stichprobenartig kontrolliert, ob die unternehmensinternen Prozesse wirksam sind und zu richtigen Ergebnissen führen. Beispielsweise kann das EBA Bauzustände vor Ort besichtigen, Pläne und Unterlagen kontrollieren oder überprüfen, wie die innerhalb des Unternehmens verantwortlichen Funktionsträger ihre Aufgaben wahrnehmen. Im Rahmen der Gefahrenabwehr kann das EBA Maßnahmen zur Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung eines sicheren Bauzustandes anordnen.
Für die baulichen Anlagen der Eisenbahninfrastruktur veröffentlicht das EBA die Eisenbahnspezifischen Technischen Baubestimmungen (EiTB). Diese werden zur Auslegung des § 2 EBO herangezogen und sind nationale Vorschriften im Sinne des § 2 Nr. 20 EIGV. Auch die Regelungen der jeweiligen Sicherheitsmanagementsysteme sind Gegenstand der Überwachungen.