Thema: Infrastruktur
Bauaufsicht
Überwachung der Erstellung von Infrastrukturanlagen
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) kontrolliert, ob die Eisenbahninfrastrukturunternehmen, die seinem Zuständigkeitsbereich unterfallen, beim Bau von Eisenbahnanlagen ihrer gesetzlich verankerten Sicherheitsverantwortung nachkommen und die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften bzw. die anerkannten Regeln der Technik beachten.
In umfassenden Audits überzeugt sich das EBA etwa davon, dass ein Unternehmen sein Sicherheitsmanagementsystem konsequent anwendet und angemessen weiterentwickelt. Zudem wird stichprobenartig kontrolliert, ob die unternehmensinternen Prozesse wirksam sind und zu richtigen Ergebnissen führen. Beispielsweise kann das EBA Bauzustände vor Ort besichtigen, Pläne und Unterlagen kontrollieren oder überprüfen, wie die innerhalb des Unternehmens verantwortlichen Funktionsträger ihre Aufgaben wahrnehmen. Auch die Regelungen der jeweiligen Sicherheitsmanagementsysteme sind Gegenstand der Überwachungen.
Im Rahmen der Gefahrenabwehr kann das EBA Maßnahmen zur Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung eines sicheren Bauzustandes anordnen.
Für die baulichen Anlagen der Eisenbahninfrastruktur veröffentlicht das EBA die Eisenbahnspezifischen Technischen Baubestimmungen (EiTB). Die in den Eisenbahnspezifischen Technischen Baubestimmungen (EiTB) enthaltenen technischen Regeln und Festlegungen sind bei der Auslegung des § 2 Abs. 1 EBO in Bezug auf die Anforderungen an die Sicherheit und Ordnung heranzuziehen. Die EiTB sind Technische Baubestimmungen im Sinne des § 26 EIGV sowie technische Vorschriften im Sinne des § 2 Nr. 24 EIGV.
Soweit zwischen den Fortschreibungen der EiTB einzelne Regelwerke bauaufsichtlich eingeführt werden, wird die entsprechende Verfügung hier eingestellt. Diese können auch bauaufsichtliche Ergänzungen enthalten.
Ingenieurbau
Ingenieurbau
Liste aller Downloads
Titel
|
Kurztext
|
Datum
|
Verwendbarkeit von Produkten gemäß DAfStb-Richtlinie "Herstellung und Verwendung von zementgebundenem Vergussbeton und Vergussmörtel" (2019) als Unterguss von Eisenbahnbrückenlagern im Anwendungsbereich der Eisenbahnen des Bundes (PDF, 101KB, Datei ist nicht barrierefrei) |
In Ergänzung zur Verfügung vom 27.02.2023 zur Verwendbarkeit von Produkten gemäß DAfStb-Richtlinie "Herstellung und Verwendung von zementgebundenem Vergussbeton und Vergussmörtel" (2019) als Unterguss von Eisenbahnbrückenlagern im Anwendungsbereich der Eisenbahnen des Bundes [1] in Verbindung mit der Arbeitshilfe zur Ril 804.5101 - Brückenlager - Technische Baubestimmungen für Bauteile von Eisenbahnbrückenlagern (DB InfraGO AG, 01.08.2023) verfüge ich aus gegebenem Anlass folgende technische Regeln für Produkte nach DAfStb-Richtlinie [2]. Darunter sind auch Schnellvergussbetone und -mörtel nach [3], deren Druckfestigkeit nach 12 Stunden mindestens 25 N/mm² beträgt, zu verstehen.
|
23.04.2024 |
2. Aktualisierung des Handbuches 80500 "Tragsicherheit bestehender Eisenbahnbrücken" (PDF, 139KB, Datei ist nicht barrierefrei) |
Die DB Netz AG hat das Handbuch 80500 „Tragsicherheit bestehender Eisenbahnbrücken aktualisiert.
|
09.01.2024 |
Verwendbarkeit von Produkten gemäß DAfStb-Richtlinie "Herstellung und Verwendung von zementgebundenem Vergussbeton und Vergussmörtel" (2019) als Unterguss von Eisenbahnbrückenlagern im Anwendungsbereich der Eisenbahnen des Bundes (PDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei) |
Mit Wirkung zum 02.04.2023 ist die folgende technische Regel zur Verwendbarkeit von Produkten gemäß DAfStb-Richtlinie "Herstellung und Verwendung von zementgebundenem Vergussbeton und Vergussmörtel" (2019) als Unterguss von Eisenbahnbrückenlagern im Anwendungsbereich der Eisenbahnen des Bundes verbindlich anzuwenden.
|
06.03.2023 |
Bauaufsichtliche Einführung des Dokumentes „Partielle Überbaudemontage mit möglicherweise labilen Teilsystemen“ (PDF, 239KB, Datei ist nicht barrierefrei) |
Beim Rückbau einer Straßenüberführung kam es zum Absturz eines Brückenteils auf Gleisanlagen der DB Netz AG. Der Absturz wurde durch das Versagen der Kippsicherung ausgelöst. Um erforderliche Konsequenzen aus dem Unfallereignis festzulegen und um die Sicherheitsempfehlung der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung zu konkretisieren hat die DB Netz AG das Dokument „Partielle Überbaudemontage mit möglicherweise labilen Teilsystemen“ erarbeitet und mit dem Eisenbahn-Bundesamt abgestimmt. Das Dokument enthält wichtige Grundsätze und Ergänzungen für Baumaßnahmen bei denen zurückzubauende Brückenelemente, die in Stahlbetonbauweise mit oder ohne Vorspannung ausgeführt sind und nicht in einem Zuge rückgebaut werden können. Die Einhaltung der in dem Dokument beschriebenen Maßnahmen können zur Erhöhung der Sicherheit bei derartigen Baumaßnahme beitragen. Das Dokument „Partielle Überbaudemontage mit möglicherweise labilen Teilsystemen“ wurde durch das Eisenbahn-Bundesamt bauaufsichtlich eingeführt.
|
12.12.2022 |
Oberbau
Hochbau