Eisenbahn-Bundesamt

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Thema: Infrastruktur

Bauaufsicht

Überwachung der Erstellung von Infrastrukturanlagen

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) kontrolliert, ob die Eisenbahninfrastrukturunternehmen, die seinem Zuständigkeitsbereich unterfallen, beim Bau von Eisenbahnanlagen ihrer gesetzlich verankerten Sicherheitsverantwortung nachkommen und die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften bzw. die anerkannten Regeln der Technik beachten.

In umfassenden Audits überzeugt sich das EBA etwa davon, dass ein Unternehmen sein Sicherheitsmanagementsystem konsequent anwendet und angemessen weiterentwickelt. Zudem wird stichprobenartig kontrolliert, ob die unternehmensinternen Prozesse wirksam sind und zu richtigen Ergebnissen führen. Beispielsweise kann das EBA Bauzustände vor Ort besichtigen, Pläne und Unterlagen kontrollieren oder überprüfen, wie die innerhalb des Unternehmens verantwortlichen Funktionsträger ihre Aufgaben wahrnehmen. Auch die Regelungen der jeweiligen Sicherheitsmanagementsysteme sind Gegenstand der Überwachungen.

Im Rahmen der Gefahrenabwehr kann das EBA Maßnahmen zur Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung eines sicheren Bauzustandes anordnen.

Für die baulichen Anlagen der Eisenbahninfrastruktur veröffentlicht das EBA die Eisenbahnspezifischen Technischen Baubestimmungen (EiTB). Die in den Eisenbahnspezifischen Technischen Baubestimmungen (EiTB) enthaltenen technischen Regeln und Festlegungen sind bei der Auslegung des § 2 Abs. 1 EBO in Bezug auf die Anforderungen an die Sicherheit und Ordnung heranzuziehen. Die EiTB sind Technische Baubestimmungen im Sinne des § 26 EIGV sowie technische Vorschriften im Sinne des § 2 Nr. 24 EIGV.

Soweit zwischen den Fortschreibungen der EiTB einzelne Regelwerke bauaufsichtlich eingeführt werden, wird die entsprechende Verfügung hier eingestellt. Diese können auch bauaufsichtliche Ergänzungen enthalten.

Ingenieurbau

Ingenieurbau

Sg 213

Oberbau

Oberbau

Sg 215

Hochbau

Hochbau

Sg 217