Eisenbahn-Bundesamt

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Thema: Infrastruktur

(Prüf-)Sachverständige

Sachverständige, die im Bereich Erstellung, Betrieb oder Instandhaltung der Eisenbahninfrastruktur besondere Sachkunde erworben haben, werden etwa von Eisenbahnunternehmen, Behörden oder Gerichten beauftragt, um Entscheidungen vorzubereiten.

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat Verfahren zur Anerkennung von Sachverständigen entwickelt. Voraussetzung für die Anerkennung sind unter anderem eine geeignete Ausbildung, weitere Qualifikation und nachgewiesene relevante Berufserfahrung.

Im folgenden finden Sie eine Übersicht über die vom EBA anerkannten Sachverständigen sowie Verwaltungsvorschriften und weitere Informationen, in denen die Anforderungen des jeweiligen Fachgebietes ersichtlich sind.

Anerkannte Sachverständige und Verfahren zur Anerkennung

Anerkannte Sachverständige

Nachstehend finden Sie die Listen der vom EBA anerkannten Sachverständigen.

Verfahren zur Anerkennung

Das Eisenbahn-Bundesamt hat spezielle Verwaltungsvorschriften und andere Unterlagen erstellt, in denen die Anforderungen an Sachverständige des jeweiligen Fachgebietes ersichtlich sind.

Diese enthalten auch Informationen darüber, wie das Anerkennungsverfahren abläuft und welche Rechtsbeziehungen zum Auftraggeber bestehen.

IOH

Ingenieurbau, Oberbau und Hochbau

Informationen über die Anerkennung und den Einsatz von Prüfsachverständigen (PSV) für den Fachbereich Ingenieurbau, Oberbau und Hochbau (IOH).

MSB

Magnetschwebebahn

Informationen über die Anerkennung und den Einsatz von Sachverständigen und Prüfstellen für den Bereich "Magnetschwebebahntechnik".

STE

Signal-, Telekommunikations- und Elektrotechnische Anlagen (STE)

Informationen zur Anerkennung und Überwachung von Prüfsachverständigen für Signal-, Telekommunikations- und Elektrotechnische Anlagen im Eisenbahnbereich (VV PSV STE).