Thema: Infrastruktur
Inbetriebnahme
Wenn Eisenbahnbetriebsanlagen neu gebaut oder umfassend umgebaut werden, bedarf es einer Inbetriebnahmegenehmigung durch das Eisenbahn-Bundesamt. Kleinere Baumaßnahmen oder reine Instandhaltungsarbeiten hingegen erfordern keine Inbetriebnahmegenehmigung. Auch einzelne Bauzwischenzustände bedürfen keiner behördlichen Genehmigung. Natürlich muss der Bauherr, also das verantwortliche Infrastrukturunternehmen, auch in diesen Fällen jederzeit für Sicherheit sorgen und die Verfahren einhalten, die die einschlägigen Regelwerke und ggf. sein eigenes Sicherheitsmanagementsystem vorsehen.