Eisenbahn-Bundesamt

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Thema: Infrastruktur

STE-Anlagen

Zu den Bahnanlagen gehören neben baulichen Anlagen auch technische Einrichtungen wie Signal-, Telekommunikations- und Elektrotechnische Anlagen (STE-Anlagen).

Überwachung der Erstellung

Wie Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes gebaut, geändert, instandgesetzt und in Betrieb genommen werden müssen, steht in der Verwaltungsvorschrift für die Bauaufsicht über Signal-, Telekommunikations- und Elektrotechnische Anlagen (STE-Anlagen) der Eisenbahnen des Bundes (VV BAU-STE). Unter anderem ist darin erklärt, wie die Verfahren zur Erlangung von Baufreigaben, Abnahmen, die Vornahme spezieller Prüfungen und die Ausstellung erforderlicher Genehmigungen aussehen.

Überwachung der Instandhaltung

Alle Vorschriften zur technischen Überwachung über die STE-Anlagen hat das EBA in der "Verwaltungsvorschrift für die Eisenbahnaufsicht über Signal-, Telekommunikations- und Elektrotechnische Anlagen“ (VV EA-STE) zusammengefasst.

Downloads und Dokumente

Zur VV BAU-STE, VV EA-STE und VV GIUV