Thema: Infrastruktur
STE-Anlagen
Zu den Bahnanlagen gehören neben baulichen Anlagen auch technische Einrichtungen wie Signal-, Telekommunikations- und Elektrotechnische Anlagen (STE-Anlagen).
Überwachung der Erstellung
Wie Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes gebaut, geändert, instandgesetzt und in Betrieb genommen werden müssen, steht in der Verwaltungsvorschrift für die Bauaufsicht über Signal-, Telekommunikations- und Elektrotechnische Anlagen (STE-Anlagen) der Eisenbahnen des Bundes (VV BAU-STE). Unter anderem ist darin erklärt, wie die Verfahren zur Erlangung von Baufreigaben, Abnahmen, die Vornahme spezieller Prüfungen und die Ausstellung erforderlicher Genehmigungen aussehen.
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Überwachung der Instandhaltung
Alle Vorschriften zur technischen Überwachung über die STE-Anlagen hat das EBA in der "Verwaltungsvorschrift für die Eisenbahnaufsicht über Signal-, Telekommunikations- und Elektrotechnische Anlagen“ (VV EA-STE) zusammengefasst.
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Downloads und Dokumente
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