Eisenbahn-Bundesamt

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Thema: Infrastruktur

Überwachung

Nach dem Gesetz tragen die Eisenbahnen die uneingeschränkte Verantwortung für die sichere Führung des Betriebs. Sie sind u.a. verpflichtet, ihre Anlagen jederzeit in betriebssicherem Zustand zu halten. Durch ein geeignetes Instandhaltungsmanagement, das den gesetzlichen Vorgaben entspricht, müssen die Betreiber sicherstellen, dass mögliche Gefährdungen aus dem Bahnbetrieb kontrolliert und beherrscht werden. Auch müssen sie gegebenenfalls auf neue Erkenntnisse aus dem laufenden Betrieb von sich aus reagieren.

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) überwacht im Rahmen der Eisenbahnaufsicht, ob die Unternehmen grundlegende Sicherheitsanforderungen und gesetzliche Bestimmungen einhalten. Das Streckennetz hierzulande umfasst über 30.000 Kilometer. Damit das bewährte hohe Sicherheitsniveau beibehalten werden kann, sind also effiziente Aufsichtsverfahren nötig. In umfassenden Audits überzeugt sich das EBA etwa davon, dass ein Unternehmen sein Sicherheitsmanagementsystem konsequent umsetzt und angemessen weiterentwickelt und dass es aus seinen Erfahrungen und Erkenntnissen aus dem laufenden Betrieb eigenständig die richtigen Schlüsse zieht. Im Rahmen von Einzelfallprüfungen wird zudem stichprobenartig kontrolliert, ob die unternehmensinternen Prozesse wirksam sind und zu richtigen Ergebnissen führen.

Der systematische Ansatz der Aufsicht hilft dem EBA dabei, sich ein Bild von dem jeweiligen Unternehmen und seiner Organisation zu machen und die eigene Überwachungsstrategie an diesen Erkenntnissen auszurichten. Damit kann es die Unternehmen dabei unterstützen, ihr Sicherheitsniveau kontinuierlich zu verbessern.