Eisenbahn-Bundesamt

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Thema: Infrastruktur

Zulassung

Bauprodukte und Bauarten, die beim Bau von Betriebsanlagen im Zuständigkeitsbereich des Eisenbahn-Bundesamtes eingesetzt werden, müssen gemäß Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung (EIGV) vom EBA für ihren Bestimmungszweck zugelassen worden sein. Eine Zulassung erfolgt, wenn die Anforderungen des § 2 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) eingehalten werden.

Merkblatt zur Beantragung einer Zustimmung im Einzelfall vom Eisenbahn-Bundesamt

Siehe auch