Eisenbahn-Bundesamt

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Thema: Infrastruktur

Infrastruktur

Nach der Definition des Allgemeinen Eisenbahngesetzes umfasst die Eisenbahninfrastruktur die Betriebsanlagen der Eisenbahnen einschließlich der Bahnstromfernleitungen.

Das Gesetz verpflichtet die Eisenbahnen, ihren Betrieb sicher zu führen und die Eisenbahninfrastruktur sicher zu bauen und in betriebssicherem Zustand zu halten. Sie sind auch verpflichtet, an Maßnahmen des Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung mitzuwirken. Zudem müssen Betreiber der Schienenwege auch den Betrieb der zugehörigen Steuerungs- und Sicherungssysteme sowie die zugehörigen Anlagen zur streckenbezogenen Versorgung mit Fahrstrom zum Gegenstand ihres Unternehmens machen.

Luftaufnahme vom Hauptbahnhof Frankfurt (Main) Luftaufnahme vom Hauptbahnhof Frankfurt (Main). Quelle: MarkusBeck / Fotolia.com

Zu den Eisenbahninfrastruktureinrichtungen (Bahnanlagen) gehören bauliche Anlagen und technische Einrichtungen. Die baulichen Anlagen werden unterschieden nach Ingenieurbau-, Oberbau-, Hochbau-Anlagen (IOH-Anlagen). Zu den technischen Einrichtungen zählen Signal-, Telekommunikations- und Elektrotechnische Anlagen (STE-Anlagen).

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