Thema: Lärmschutz, Stand: 01.06.2023
Erweiterte Lärmkartierung
Das Eisenbahn-Bundesamt hat erstmalig im Rahmen der Kartierungsarbeiten zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie (ULR) in der Runde 4 Lärmkarten für alle Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes ausgearbeitet. Die Erweiterte Lärmkartierung erfasst die Streckenabschnitte der bundeseigenen Schienenwege (Eisenbahnen des Bundes, EdB), die nicht nach den Maßgaben der Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) kartierungspflichtig sind.
Auslöser für die umfangreicheren Kartierungsarbeiten waren die Untersuchungen des EBA zur Harmonisierung des Lärmsanierungsprogramms mit der Lärmaktionsplanung. Während die Kartierungspflicht nach der ULR auf einem mengenbezogenen Ansatz beruht, definiert die Lärmsanierung sogenannte Auslösewerte, bei deren Überschreitung die verursachenden Streckenabschnitte in die Lärmsanierung aufgenommen werden. Diese Auslösewerte können auch bei geringeren Verkehrszahlen erreicht oder überschritten werden, je nach Zusammensetzung des Verkehrs auf den Streckenabschnitten. Um eine Grundlage für die Durchführung der Lärmsanierung auf den Ergebnissen der Lärmkartierung nach den Methoden der ULR zu schaffen, wurde der Kartierungsumfang auf alle EdB-Strecken ausgeweitet. Die Ergebnisse der ULR-Kartierung können nun zusammen mit den Ergebnissen der Erweiterten Kartierung als bundesweit einheitliche Datengrundlage für Ermittlungen der Auslösewerte im Rahmen des Gesamtkonzepts für die Lärmsanierung verwendet werden.
Informationen zu den Berechnungsmethoden für die Umgebungslärmrichtlinie finden Sie hier.
Übersicht Lärmkartierung ULR und Erweiterte Lärmkartierung
Zusammen decken die kartierten Umfänge nach der ULR und der Erweiterten Kartierung das komplette Netz der EdB ab (siehe Übersichtskarte). Anders als die ULR berücksichtigt die Lärmsanierung die Auswirkungen der Rangier- und Umschlagbahnhöfe (Rbf/Ubf) nicht. Daher enthalten nur die Ergebnisse nach ULR und deren Darstellung die Beiträge der Rbf/Ubf. Für die Darstellung der Immissionen auf dem kompletten Netz der EdB für die Zwecke der Harmonisierung wurden die Einflüsse dieser Anlagen herausgerechnet.
Übersicht Erweiterte Lärmkartierung
Die Abbildung zeigt die kartierten Abschnitte der bundeseigenen Eisenbahnstrecken und deren Zugehörigkeit zu den jeweiligen Umfängen (Kartierung nach ULR: rot; Erweiterte Kartierung: blau).
Rechtlicher Hinweis: Bitte beachten Sie, dass sich an die Ergebnisse der Lärmkartierung keine unmittelbaren Rechtsfolgen knüpfen. Eine Vergleichbarkeit der Lärmindizes der Lärmkartierung mit den Grenzwerten der nationalen Vorschrift (16. BImSchV) ist nicht gegeben, da sich die Grenzwerte ausschließlich auf die gemäß dieser Vorschrift ermittelten Beurteilungspegel beziehen. Es ist insofern nicht zulässig, die nach Umgebungslärmrichtlinie berechneten Lärmindizes für Berechnungen des passiven Schallschutzes gemäß 24. BImSchV (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung) oder für Berechnungen von Schalldämm-Maßen der Außenbauteile einer Fassade gemäß DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) für schutzbedürftige Räume heranzuziehen. Haben Sie Fragen hierzu, können Sie uns gerne unter umgebungslaerm@eba.bund.de kontaktieren.
Ergebnisse der Erweiterten Lärmkartierung im GeoPortal.EBA
Über das GeoPortal.EBA erreichen Sie einen kostenlosen und interaktiven Kartendienst. Zusätzlich zu den Ergebnissen der ULR-Kartierung stehen dort
- die Linienelemente des Gemeinsamen Verkehrsweges für alle Streckenabschnitte der EdB außerhalb des Kartierungsumfanges ULR
- URID
- Gesamtverkehrsmenge
zur Verfügung. Blenden Sie dort die verschiedenen Ebenen ein und lassen Sie sich z.B. die Isophonenkarten zu den Lärmindizes (LDEN und LNight) der kompletten Lärmkartierung anzeigen.
Die OGC-Dienste im GeoPortal.EBA
Zudem können die Ergebnisse als INSPIRE-konforme OGC-Services zur Einbindung in ein Geoinformationssystem abgerufen werden:
nach oben