Eisenbahn-Bundesamt

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Thema: Lärmschutz

Harmonisierung des Lärmsanierungsprogramms mit der Lärmaktionsplanung

Lärm ist ein zentrales Problem des ansonsten umweltfreundlichen Verkehrsträgers Schiene.

In Deutschland existieren zwei Instrumente, um die schädlichen Auswirkungen von Schienenlärm an Bestandsstrecken zu mindern:

  1. Das freiwillige Lärmsanierungsprogramm an bestehenden Schienenwegen des Bundes, welches seit 1999 auf haushaltsrechtlicher Grundlage läuft.
  2. Die Lärmaktionsplanung in Verbindung mit der Lärmkartierung, die auf der Umsetzung der europäischen Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) fußen.

Beide Instrumente verfolgen im Kern dasselbe Ziel: Die Regelung von Lärmproblemen. Doch es gibt markante Unterschiede, zum Beispiel bei den Berechnungsmethoden des Lärms oder beim Umfang der betrachteten Strecken.

Eine Gegenüberstellung finden Sie in der folgenden Tabelle.

Gegenüberstellung von Lärmsanierung und Lärmaktionsplanung
LärmsanierungLärmaktionsplanung
Der bundesweite Kartierungsumfang wird ermittelt auf Basis eines ...... pegelbezogenen Ansatzes.... mengenbezogenen Ansatzes.
Erfasst werden alle Strecken und Streckenabschnitte mit ...... Emissionspegel > = 57 dB(A) nachts.... > 30.000 Züge/Jahr und alle Ballungsräume > 100.000 Einwohner.
Die Berechnung der Beurteilungspegel erfolgt nach ...... 16. BlmSchV mittels Schall 03.... Vorgaben der Umgebungslärmrichtlinie mittels CNOSSOS-EU.
Ausgangsdaten der Berechnung sind ...... Prognosefahrpläne.... Fahrpläne des Vorjahres.
Die Schallausbreitungsrechnung erfolgt ...... ohne Abschirmung (z.B. durch Gebäude).... mit Abschirmung (z.B. durch Gebäude).
Beurteilungszeiträume sind ...... Tag und Nacht.... Tag, Abend und Nacht.
Ermittelt werden alle Betroffenen für die Nacht bei Immissionspegeln ...... > 57 dB(A).... > 45 dB(A).

Der Bund hat sich zum Ziel gesetzt, die Instrumente der Umgebungslärmrichtlinie (Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung) und die Erstellung des Gesamtkonzepts der freiwilligen Lärmsanierung für bestehende Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes zu harmonisieren. Entsprechende Möglichkeiten wurden in einem vom BMVI initiierten und vom EBA administrierten Projekt geprüft. Ziel des Harmonisierungsprojekts war es, künftig die Ergebnisse der Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung als Grundlage für die Priorisierung im Lärmsanierungsprogramm zu nutzen. Dabei galt es sicherzustellen, dass keiner der bereits als sanierungsbedürftig identifizierten Sanierungsabschnitte und -bereiche diesen Status verliert.

Um eine praxistaugliche und anliegerfreundliche Umsetzung des Projekts gewährleisten zu können, wurde hierzu ein vom EBA und BMVI geleiteter begleitender Arbeitskreis eingerichtet. Dieser besteht aus Vertreterinnen und Vertretern von Bundesbehörden, der Länder, Fachverbänden und Bürgerinitiativen sowie Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft Das Projekt wurde im Dezember 2021 erfolgreich abgeschlossen. Der Abschlussbericht liegt vor und kann über folgenden Link abgerufen werden: