Eisenbahn-Bundesamt

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Thema: Lärmschutz

Lärm-Monitoring

Der Schutz vor Verkehrslärm gehört zu den Kernelementen einer zukunftsfähigen Verkehrspolitik. Im Mittelpunkt steht dabei die Lärmminderung an der Quelle. So sorgt der Einsatz leiserer Bremsen und leiserer Fahrzeuge im Schienengüterverkehr dafür, dass weniger Lärm entsteht. Die Bundesregierung hat die Umrüstung von Güterwagen auf lärmarme Bremstechniken bis 2020 mit bis zu 152 Mio. Euro gefördert. Gemäß Schienenlärmschutz-Gesetz ist seit dem 13. Dezember 2020 der Betrieb lauter Güterwagen auf dem deutschen Schienennetz verboten.

Mit dem netzweiten Lärm-Monitoring stellt die Bundesregierung den Schienenverkehrslärm im langfristigen Trend transparent und nachvollziehbar dar. Hierfür wurden entlang des Schienennetzes Messstationen errichtet, die nach einheitlicher Methode den Schalldruck (Maß für die Lautstärke) vorbeifahrender Züge messen. Die Messstationen im Netz erfassen etwa zwei Drittel des gesamten Schienengüterverkehrs.

Darstellung eines Echtzeit-Schalldruckpegels. Darstellung eines Echtzeit-Schalldruckpegels. Die Echtzeit-Schalldruckpegel der einzelnen Messstationen lassen sich auf der Internetseite www.laerm-monitoring.de einsehen.

Die Echtzeit-Daten und Mittelungspegel der Messstationen können jederzeit auf der Internetseite www.laerm-monitoring.de betrachtet werden. In den Jahresberichten, die ebenfalls auf der Internetseite zum Download zur Verfügung stehen, sind vertiefte Auswertungen der Daten dargestellt.

Insgesamt zeigen die Ergebnisse, dass die Schallemissionen aus dem Schienenverkehr rückläufig sind.