Thema: Lärmschutz
Lärmaktionsplanung
Die Lärmaktionsplanung ist ein umweltpolitisches Planungsinstrument mit dem Ziel, die Belastung durch Umgebungslärm langfristig zu senken. Das Eisenbahn-Bundesamt ermittelt die Lärmsituation an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes und wirkt an den Lärmaktionsplanungen der Ballungsräume mit. Die gesetzlichen Grundlagen für die Lärmaktionsplanung sind im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG §§ 47 a-f) in Verbindung mit der europäischen Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) geregelt.
Der Lärmaktionsplan des Eisenbahn-Bundesamtes bietet Städten, Gemeinden und anderen Entscheidungsträgern eine Grundlage für weitere Planungen. Bürgerinnen und Bürgern gibt er die Möglichkeit, sich über ihre Lärmsituation zu informieren. Zudem macht er den aktuellen Handlungsbedarf sichtbar und trägt langfristig zu einer Lärmminderung an Haupteisenbahnstrecken bei.
Den aktuellen Lärmaktionsplan an Haupteisenbahnstrecken des Bundes hat das Eisenbahn-Bundesamt am 18. Juni 2018 veröffentlicht. Der Lärmaktionsplan wird alle fünf Jahre überarbeitet, die Überarbeitungsstände werden als Runden bezeichnet. Mit der Verordnung (EU) 2019/1010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 wurde die Frist für die Berichterstattung einmalig um ein Jahr verlängert. Der Termin für den Lärmaktionsplan der Runde 4 ist damit der 18. Juli 2024. Künftig hat das Eisenbahn-Bundesamt dadurch etwa zwei Jahre Zeit zwischen der Erstellung der Lärmkarten und der Veröffentlichung des Lärmaktionsplans.
Hohenzollernbrücke in Köln. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, an den Lärmaktionsplänen mitzuwirken.
Quelle: Emanuel Haas / Unsplash.com
Für die Erstellung des Lärmaktionsplans ermittelt das Eisenbahn-Bundesamt zunächst unter Beteiligung der Öffentlichkeit die Belastung durch Schienenverkehrslärm. Auf Grundlage dieser Belastungsanalyse bestimmt es den aktuellen Handlungsbedarf. Es legt geplante oder bereits durchgeführte Maßnahmen des Bundes zur Lärmminderung dar und stellt sie der ermittelten Lärmbelastung gegenüber.
Belastungsanalyse und Handlungsbedarf
Die Belastungsanalyse basiert auf den Ergebnissen der Lärmkartierung und der Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Anzahl der belasteten Bürgerinnen und Bürger an einem bestimmten Ort wird rechnerisch ermittelt. Zusätzlich helfen die Beiträge der Öffentlichkeit, die individuelle Wahrnehmung der Menschen vor Ort und ihre Vorschläge zur Verbesserung der Situation zu berücksichtigen. Aus der Belastungsanalyse wird der Handlungsbedarf sichtbar.
Auswertung der Lärmkarten
Die berechneten Lärmkarten haben gezeigt, dass in Deutschland etwa 1,5 Millionen Personen nachts von Schienenverkehrslärm belastet sind (mit einem Lärmpegel über 55 dB(A)). Dem Lärm der höchsten Pegelklasse (über 70 dB(A)) sind nachts in Deutschland etwa 61.000 Menschen ausgesetzt.
Mit Hilfe einer Lärmkennziffer (LKZ) stellt das Eisenbahn-Bundesamt einen Zusammenhang zwischen der Lärmbelastung (Mittelungspegel) und der betroffenen Bevölkerung in einem bestimmten Gebiet her. Die Lärmkennziffer wird einerseits für das Gebiet einer gesamten Kommune berechnet (kommunale LKZ) und zusätzlich in einem 100 m x 100 m Raster (Raster-LKZ).
LAP 2017/2018 Teil A ab Seite 26
Beteiligung der Öffentlichkeit
Bürgerinnen und Bürger konnten an der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes mitwirken. Hierfür konnten sie an Beteiligungsverfahren mit Fragebögen oder über eine Plattform im Internet teilnehmen. Ein Großteil der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gab an, sich vorwiegend abends und nachts durch Schienenlärm gestört zu fühlen. Dabei werden sie besonders beim Einschlafen und Durchschlafen sowie beim Entspannen beeinträchtigt. Als vornehmlich störend wird der Güterverkehr wahrgenommen.
LAP 2017/2018 Teil A ab Seite 37
Lärmminderungsmaßnahmen des Bundes
Im Lärmaktionsplan des Eisenbahn-Bundesamtes werden Strategien zur Lärmminderung aufgeführt. Zusätzlich werden einzelne Programme und Projekte beschrieben und erklärt. Dazu zählen beispielsweise das freiwillige Lärmsanierungsprogramm des Bundes oder das lärmabhängige Trassenpreissystem.
LAP 2017/2018 Teil A ab Seite 54
Auch die verschiedenen technischen Möglichkeiten zur Minderung von Schienenverkehrslärm werden vorgestellt. Es gibt Maßnahmen zur Lärmminderung an der Quelle (z. B. Flüsterbremsen), am Ausbreitungsweg (z. B. Schallschutzwände) und am Immissionsort (z. B. Schallschutzfenster).
LAP 2017/2018 Teil A ab Seite 62
Im Anhang des Lärmaktionsplans hat das Eisenbahn-Bundesamt Informationen für jede betroffene Kommune zusammengestellt:
- geplante und bereits durchgeführte Maßnahmen aus dem freiwilligen Lärmsanierungsprogramm des Bundes,
- die kommunale Lärmkennziffer,
- Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung,
- die Anzahl der belasteten Menschen, Flächen und sozialen Einrichtungen.
Anhang zum LAP 2017/2018 Teil A
Mitwirkung in Ballungsräumen
Über die Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken hinaus wirkt das Eisenbahn-Bundesamt an den Lärmaktionsplanungen der Ballungsräume mit. Es unterstützt die zuständigen Gemeinden und Behörden dabei als Experte im Bereich des Schienenverkehrs.
Die aktuell 70 Ballungsräume werden mit Hilfe der individuell aufgearbeiteten Informationen und Daten bei ihrer Lärmaktionsplanung unterstützt. Diese Daten und Informationen enthalten unter anderem:
- Ergebnisse der Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes
- Ergebnisse aus der Öffentlichkeitsbeteiligung,
- Daten zu Maßnahmen aus dem freiwilligen Lärmsanierungsprogramm des Bundes und
- Beiträge bei der Ausweisung von ruhigen Gebieten.
Vertreterinnen und Vertreter der Ballungsräume konnten durch eine Stellungnahme zur lokalen Schienenlärmsituation an der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes teilnehmen. Die Stellungnahmen wurden im Lärmaktionsplan des Eisenbahn-Bundesamtes veröffentlicht.
LAP 2017/2018 Teil B ab Seite 14
Bei Fragen zur Mitwirkung an der Lärmaktionsplanung in Ballungsräumen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Eisenbahn-Bundesamtes gerne für Sie da. Bitte senden Sie Ihre Nachricht an: mib@eba.bund.de
Bezug von Lärmaktionsplänen
Der Lärmaktionsplan wurde in einem zweistufigen Verfahren erstellt und als Teil A und Teil B veröffentlicht. Zusammen ergeben die beiden Teile den vollständigen Lärmaktionsplan 2017/2018.
Sie können die Dokumente ebenso wie den Pilot-Lärmaktionsplan (2015/2016) über die Links in der folgenden Tabelle abrufen.
Lärmaktionsplan (2017/2018)Titel | Beschreibung | Datum |
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Lärmaktionsplan Teil A | Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes (Teil A) (82 Seiten) (Größe der Datei ca. 6 MB, öffnet neues Fenster) | 11.01.2018 |
Anhang zum Lärmaktionsplan Teil A | Anhang zum Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes (Teil A) (156 Seiten) (Größe der Datei ca. 8 MB, öffnet neues Fenster) | 11.01.2018 |
Lärmaktionsplan Teil B | Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes (Teil B) (136 Seiten) (Größe der Datei ca. 31,5 MB, öffnet neues Fenster) | 18.07.2018 |
Pilot-Lärmaktionsplan (2015/2016)Titel | Beschreibung | Datum |
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Lärmaktionsplan Teil A | Pilot-Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes außerhalb von Ballungsräumen (Teil A) (236 Seiten) (Größe der Datei ca. 20 MB, öffnet neues Fenster) | 26.11.2015 |
Lärmaktionsplan Teil A ohne Anhang | Pilot-Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken der Eisenbahnen des Bundes außerhalb von Ballungsräumen (Teil A) (ohne Anhang) (44 Seiten) (Größe der Datei ca. 10 MB, öffnet neues Fenster) | 26.11.2015 |
Lärmaktionsplan Teil B | Pilot-Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes außerhalb von Ballungsräumen (Teil B) (22 Seiten) (Größe der Datei ca. 12 MB, öffnet neues Fenster) | 31.03.2016 |
Auf Anfrage erhalten Sie die Lärmaktionspläne auch in ausgedruckter Form per Post.
Fragen zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes können Sie an folgende E-Mail-Adresse richten: umgebungslaerm@eba.bund.de
Bitte beachten Sie: Aus den Ergebnissen der Lärmkartierung und der Lärmaktionsplanung leiten sich keine unmittelbaren Rechtsfolgen ab. Laufende Projekte zur Lärmminderung bleiben unberührt.
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