Eisenbahn-Bundesamt

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Thema: Lärmschutz

Lärmaktionsplanung

Die Lärmaktionsplanung ist ein umweltpolitisches Planungsinstrument mit dem Ziel, die Belastung durch Umgebungslärm langfristig zu senken. Das Eisenbahn-Bundesamt ermittelt die Lärmsituation an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes und wirkt an den Lärmaktionsplanungen der Ballungsräume mit. Die gesetzlichen Grundlagen für die Lärmaktionsplanung sind im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG §§ 47 a-f) in Verbindung mit der europäischen Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) geregelt.

Der Lärmaktionsplan des Eisenbahn-Bundesamtes bietet Städten, Gemeinden und anderen Entscheidungsträgern eine Grundlage für weitere Planungen. Bürgerinnen und Bürgern gibt er die Möglichkeit, sich über ihre Lärmsituation zu informieren. Zudem macht er den aktuellen Handlungsbedarf sichtbar und trägt langfristig zu einer Lärmminderung an Haupteisenbahnstrecken bei.

Hohenzollernbrücke Hohenzollernbrücke in Köln. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, an den Lärmaktionsplänen mitzuwirken. Quelle: Emanuel Haas / Unsplash.com

Für die Erstellung des Lärmaktionsplans ermittelt das Eisenbahn-Bundesamt zunächst unter Beteiligung der Öffentlichkeit die Belastung durch Schienenverkehrslärm. Auf Grundlage dieser Belastungsanalyse bestimmt es den aktuellen Handlungsbedarf. Es legt geplante oder bereits durchgeführte Maßnahmen des Bundes zur Lärmminderung dar und stellt sie der ermittelten Lärmbelastung gegenüber.

Belastungsanalyse und Handlungsbedarf

Die Belastungsanalyse basiert auf den Ergebnissen der Lärmkartierung und der Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Anzahl der belasteten Bürgerinnen und Bürger an einem bestimmten Ort wird rechnerisch ermittelt. Zusätzlich helfen die Beiträge der Öffentlichkeit, die individuelle Wahrnehmung der Menschen vor Ort und ihre Vorschläge zur Verbesserung der Situation zu berücksichtigen. Aus der Belastungsanalyse wird der Handlungsbedarf sichtbar.

Auswertung der Lärmkarten

Die berechneten Lärmkarten der Runde 4 haben gezeigt, dass in Deutschland etwa 4,2 Millionen Personen nachts von Schienenverkehrslärm belastet sind (mit einem Lärmpegel über 45 dB(A)). Dem Lärm der höchsten Pegelklasse (über 70 dB(A)) sind nachts in Deutschland etwa 9.800 Menschen ausgesetzt.

Mit Hilfe einer Lärmkennziffer (LKZ) stellt das Eisenbahn-Bundesamt einen Zusammenhang zwischen der Lärmbelastung (Mittelungspegel) und der betroffenen Bevölkerung in einem bestimmten Gebiet her. Die Lärmkennziffer wird einerseits für das Gebiet einer gesamten Kommune berechnet (kommunale LKZ) und zusätzlich in einem 100 m x 100 m Raster (Raster-LKZ).) Die Karten mit den Isophonendarstellungen und mit den Lärmkennziffern finden Sie im GeoPortal.EBA.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Ein wichtiges Instrument der Lärmaktionsplanung ist die Beteiligung der Öffentlichkeit: Sie stellt die objektiv berechneten Ergebnisse der Lärmkartierung den subjektiven Empfindungen der Betroffenen von Schienenverkehrslärm gegenüber.

Das Eisenbahn-Bundesamt richtet die Öffentlichkeitsbeteiligung auf zwei Zielgruppen aus: Zum einen sind es die Bürgerinnen und Bürger, die sich in der Nähe von Schienenwegen des Bundes aufhalten. Zum anderen sind es die Verwaltungen von Kommunen und Ballungsräumen.

Weitere Informationen zur Beteiligung der Öffentlichkeit und zu laufenden Beteiligungsverfahren finden Sie auf unserer Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de.

Lärmminderungsmaßnahmen

Im Lärmaktionsplan des Eisenbahn-Bundesamtes werden Strategien zur Lärmminderung aufgeführt. Zusätzlich werden einzelne Programme und Projekte beschrieben und erklärt. Dazu zählen beispielsweise das freiwillige Lärmsanierungsprogramm des Bundes oder das lärmabhängige Trassenpreissystem.

Auch die verschiedenen technischen Möglichkeiten zur Minderung von Schienenverkehrslärm werden vorgestellt.

Im Anhang des Lärmaktionsplans hat das Eisenbahn-Bundesamt Informationen für jede betroffene Kommune zusammengestellt:

  • geplante und bereits durchgeführte Maßnahmen aus dem freiwilligen Lärmsanierungsprogramm des Bundes,
  • die kommunale Lärmkennziffer,
  • Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung,
  • die Anzahl der belasteten Menschen, Flächen und sozialen Einrichtungen.

Mitwirkung in Ballungsräumen

Über die Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken hinaus wirkt das Eisenbahn-Bundesamt an den Lärmaktionsplanungen der Ballungsräume mit. Es unterstützt die zuständigen Gemeinden und Behörden dabei als Experte im Bereich des Schienenverkehrs.

Die aktuell 72 Ballungsräume werden mit Hilfe der individuell aufgearbeiteten Informationen und Daten bei ihrer Lärmaktionsplanung unterstützt. Diese Daten und Informationen enthalten unter anderem:

  • Ergebnisse der Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes
  • Ergebnisse aus der Öffentlichkeitsbeteiligung,
  • Daten zu Maßnahmen aus dem freiwilligen Lärmsanierungsprogramm des Bundes und
  • Beiträge bei der Ausweisung von ruhigen Gebieten.

Vertreterinnen und Vertreter der Ballungsräume können durch eine Stellungnahme zur lokalen Schienenlärmsituation an der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes teilnehmen. Die Stellungnahmen werden im Lärmaktionsplan des Eisenbahn-Bundesamtes veröffentlicht.

Bei Fragen zur Mitwirkung an der Lärmaktionsplanung in Ballungsräumen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Eisenbahn-Bundesamtes gerne für Sie da. Bitte senden Sie Ihre Nachricht an: mib@eba.bund.de

Aktueller Lärmaktionsplan

Der Lärmaktionsplan der Runde 4 wurde am 20. November 2023 in einer Entwurfsfassung veröffentlicht.

Den Entwurf sowie die Anhänge können Sie über die Links in der folgenden Tabelle abrufen.

Entwurf zum Lärmaktionsplan der Runde 4 (2023)
TitelBeschreibungDatum
Lärmaktionsplan EntwurfLärmaktionsplan-Entwurf für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes (378 Seiten) (Größe der Datei ca. 93 MB, öffnet neues Fenster)20.11.2023
Anhang I zum Lärmaktionsplan EntwurfAnhang I zum Lärmaktionsplan-Entwurf für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes (421 Seiten) (Größe der Datei ca. 15 MB, öffnet neues Fenster)20.11.2023
Anhang II zum Lärmaktionsplan EntwurfAnhang II zum Lärmaktionsplan-Entwurf für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes (170 Seiten) (Größe der Datei ca. 117 MB, öffnet neues Fenster)20.11.2023

Die Lärmaktionspläne vergangener Runden können Sie auf der Seite Lärmaktionspläne vergangener Runden herunterladen.

Fragen zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes können Sie an folgende E-Mail-Adresse richten: umgebungslaerm@eba.bund.de

Bitte beachten Sie: Aus den Ergebnissen der Lärmkartierung und der Lärmaktionsplanung leiten sich keine unmittelbaren Rechtsfolgen ab. Laufende Projekte zur Lärmminderung bleiben unberührt.