Eisenbahn-Bundesamt

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Thema: Lärmschutz, Stand: 30.06.2022

Testaufgaben Lärmkartierung

Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie (ULR) sind die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, in einem regelmäßigen zeitlichen Abstand von 5 Jahren, die Belastung durch Umgebungslärm anhand einheitlicher Verfahren und Maßzahlen zu ermitteln, als Lärmkarten darzustellen und als Information an die Öffentlichkeit zu vermitteln.

Zu diesem Zwecke wurden 2015 gemeinsame Berechnungsmethoden (Common Noise Assessment Methods - CNOSSOS) im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht und zuletzt im Jahr 2021 geändert.

Für die Durchführung der Lärmkartierung in Deutschland wurden die gemeinsamen Berechnungsverfahren an die nationalen Begebenheiten und Anforderungen angepasst und in der aktuellsten Fassung 2021 im Bundesanzeiger entsprechend § 5 Absatz 1 der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) bekanntgegeben. Seit dem 31. Dezember 2021 sind die folgenden Berechnungsverfahren für die Lärmkartierung anzuwenden:

  • BUB – Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe)
  • BUF – Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von Flugplätzen
  • BEB – Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm
  • BUB-D – Datenbank für die Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe)
  • BUF-D – Datenbank für die Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von Flugplätzen

Eine wesentliche Forderung an die Methoden und die Software zu deren Umsetzung in der Berechnung ist die Qualitätssicherung. Die normgerechte Umsetzung der Berechnungsmethoden wird in Anlehnung an DIN 45687 (Qualitätssicherung von Software zur Geräuschimmissionsberechnung) durch Testaufgaben sichergestellt.

Die Testaufgaben zur Berechnungsmethode durch Umgebungslärm bodennaher Quellen des Schienenverkehrs (BUB-Schiene) können kostenlos hier heruntergeladen werden. Der komplette Satz aller Testaufgaben zu BUB, BUF, BEB, sowie die dazugehörigen Konformitätserklärungen werden über den DIN/TR 8999-2 erhältlich sein.