Eisenbahn-Bundesamt

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Thema: Lärmschutz, Stand: 01.06.2023

Lärmkartierung

Das Eisenbahn-Bundesamt ist gemäß § 47e BImSchG dafür zuständig, nach Vorgaben der Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) Lärmkarten für Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes auszuarbeiten. Das bedeutet, dass der Zugverkehr auf der Infrastruktur der Deutschen Bahn AG erfasst wird, unabhängig davon, wem die darauf verkehrenden Fahrzeuge gehören. Zugbewegungen auf Schienenwegen privater Infrastrukturbetreiber werden vom Eisenbahn-Bundesamt nicht kartiert.

Lärmkartierung Bonn Ausschnitt Lärmkartierung Bonn Ausschnitt aus der Lärmkartierung für Bonn. Die Ergebnisse der Lärmkartierung lassen sich über das GeoPortal.EBA einsehen.

Allgemeine Informationen

Die Lärmkartierung ist ein Bestandteil der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie, kurz: ULR). Ihr Zweck ist, die Belastung durch Umgebungslärm zu ermitteln, darzustellen und die Öffentlichkeit zu informieren. Außerdem müssen verschiedene Ergebnisse - zum Beispiel die Anzahl von lärmbelasteten Personen - an die EU-Kommission (KOM) berichtet werden. Die Ergebnisse der Lärmkartierung dienen darüber hinaus der Lärmaktionsplanung (LAP), die ein weiterer Bestandteil der ULR ist, als Grundlage. Die Lärmkartierung erfolgt nach für die Mitgliedstaaten gemeinsamen Bewertungsmethoden.

Rechtlicher Hinweis: Bitte beachten Sie, dass sich an die Ergebnisse der Lärmkartierung keine unmittelbaren Rechtsfolgen knüpfen. Eine Vergleichbarkeit der Lärmindizes der Lärmkartierung mit den Grenzwerten der nationalen Vorschrift (16. BImSchV) ist nicht gegeben, da sich die Grenzwerte ausschließlich auf die gemäß dieser Vorschrift ermittelten Beurteilungspegel beziehen. Es ist insofern nicht zulässig, die nach Umgebungslärmrichtlinie berechneten Lärmindizes für Berechnungen des passiven Schallschutzes gemäß 24. BImSchV (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung) oder für Berechnungen von Schalldämm-Maßen der Außenbauteile einer Fassade gemäß DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) für schutzbedürftige Räume heranzuziehen. Haben Sie Fragen hierzu, können Sie uns gerne unter umgebungslaerm@eba.bund.de kontaktieren.

Lärmkartierung Runde 4

Die Ergebnisse der Runde 4 der Umgebungslärmkartierung wurden im Juni 2022 veröffentlicht. Am 1. Juni 2023 erfolgte eine Aktualisierung.

Gegenüber den vorangegangenen Runden greifen auf Ebene der Europäischen Union mehrere Änderungen. So hat die Kommission ein neues, verpflichtend anzuwendendes Reportsystem eingeführt und Methoden zur Bewertung der gesundheitsschädlichen Auswirkung des Umgebungslärms vorgegeben. Die wesentlichste Änderung ist, dass erstmals die EU-weit eingeführte Berechnungs- und Bewertungsvorschrift CNOSSOS anzuwenden ist.

Weitere Informationen zum Hintergrund, den gesetzlichen Grundlagen und Berechnungsmethoden der ULR finden Sie hier.

Alle kartierenden Behörden sollen nach der Kartierungsverordnung möglichst die gleichen Gebäude- und Einwohnerdaten verwenden. Das EBA arbeitet eng mit anderen Kartierungsbehörden und den datenführenden Stellen in Bund und Ländern zusammen, um die Anwendung gemeinsamer Geodaten zu etablieren. Als freiwillige Leistung kartiert das EBA außerdem die nun erstmals betrachteten Rangier- und Umschlagbahnhöfe im Bereich von Ballungsräumen.

Eine weitere Neuerung in der Runde 4 ist, dass das EBA das gesamte Netz der Eisenbahnen des Bundes kartiert. Somit berücksichtigt das EBA neben den 17.000 Streckenkilometern der Umgebungslärmkartierung weitere rund 16.000 Streckenkilometer, die nach der Richtlinie nicht kartierungspflichtig sind. Mit dem Abschluss der Kartierungsarbeiten stehen für den nach ULR kartierungspflichtigen Umfang Lärmkarten (Isophonen für die Lärmindizes LDEN und LNight) sowie diverse Lärmstatistiken für Ballungsräume und Haupteisenbahnstrecken) zur Verfügung.

Außerdem hat das EBA als Grundlage zur Harmonisierung der Lärmaktionsplanung nach ULR und dem Lärmsanierungsprogramm des Bundes in einer Erweiterten Kartierung die restlichen Streckenabschnitte des bundeseigenen Netzes, die nicht nach ULR kartierungspflichtig sind, untersucht. Somit stehen nun für das gesamte bundeseigene Schienennetz (EdB) Lärmkarten zur Verfügung, die nach den Berechnungsmethoden der ULR erstellt wurden.

Weitere Informationen zur Erweiterten Lärmkartierung finden Sie hier.

Im Vorfeld der Veröffentlichung der Erweiterten Lärmkartierung wurde bei qualitätssichernden Maßnahmen entdeckt, dass irrtümlich Eigenschaften der Schienenstegabschirmung/Schienenstegdämpfer mit anderen Eigenschaften des Fahrweges vertauscht wurden. Bei der schalltechnischen Berechnung führte dies lokal zu geringfügig zu niedrigen oder auch stark überhöhten Pegeln, wobei die Auswirkungen auf die Ergebnisse topographiebedingt unterschiedlich ausfallen. Bundesweit betraf dies etwa 200 km Strecke. Die nun verfügbaren Karten und Statistiken zeigen die korrigierten Ergebnisse.

Weitergehende Informationen zu den aufgetretenen Abweichungen der Berechnungsparameter, deren Auswirkungen sowie die räumliche Verteilung der betroffenen Bereiche finden Sie hier.

Ergebnisse der Lärmkartierung im GeoPortal.EBA

Die Ergebnisse der Runde 4 können Sie in einem kostenlosen interaktiven Kartendienst einsehen. Hierzu verbinden Sie sich bitte mit dem GeoPortal.EBA.

Blenden Sie verschiedene Ebenen ein und lassen Sie sich die Inhalte anzeigen. Darstellung und Umfang der Inhalte hängen vom ausgewählten Kartierungsumfang ab.

Kartierungsumfang ULR und Erweiterte Lärmkartierung

Kartierungsumfang ULR

  • Kartierungskorridor ULR
  • Lärmindizes LDEN/LNight: Isophonenkarten an Haupteisenbahnstrecken und innerhalb von Ballungsräumen
  • Lärmkennziffern LDEN/LNight: Rasterdarstellung an Haupteisenbahnstrecken
  • Gesundheitliche Auswirkung HA/HSD: Rasterdarstellung an Haupteisenbahnstrecken
  • statistische Angaben (Ballungsraum/Gemeinde) - Klicken Sie auf das Gebiet des Ballungsraumes/der Gemeinde

    • zur Anzahl der von Umgebungslärm belasteten Menschen
    • zu gesundheitsschädlichen Auswirkungen und Belästigungen
    • zu durch Umgebungslärm belasteten Flächen
    • zur Anzahl von belasteten Schulen und Krankenhäusern
    • zur Lärmkennziffer
    • Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung Phase 1 (Anzahl der Beteiligungen und Beteiligungsantworten je Gemeinde) – Ausgabe nur für Gemeindestatistik
  • Linienelemente des Gemeinsamen Verkehrsweges mit Angaben zu Verkehrsmengen, unterschieden nach

    • Unique RailID (URID)
    • Verkehrskategorien
    • Referenzzeiträumen
    • Gesamtverkehrsmenge
  • Rangier- / Umschlagbahnhöfe (Rbf / Ubf) innerhalb von Ballungsräumen

Erweiterter Kartierungsumfang/Umfang EdB

Die OGC-Dienste im GeoPortal.EBA

Zudem können die Ergebnisse als INSPIRE konforme OGC-Services zur Einbindung in ein Geoinformationssystem abgerufen werden:

Beschreibung der Dienste
DienstBeschreibung
WMS-Isophonenflächenhafte Darstellung der Lärmbelastung für die Lärmindizes LDEN und LNight
WMS-Lärmaktionsplan Runde 4Darstellung der Lärmkennziffer, der geschätzten Fälle starker Belästigung und starker Schlafstörungen als gesundheitliche Auswirkungen von Schienenlärm sowie die Ergebnisse der Befragung der Öffentlichkeit zur Lärmsituation vor Ort.
WMS - Verkehrsweggeneralisierte Darstellung des Kartierungsumfanges mit informativen Angaben zum Verkehrsaufkommen
WMS - Schallschutzwandalle im Schalltechnischen Modell verwendeten Schallschutzwände entlang der kartierten Schienenwege; Herkunft: DB AG sowie kommunale Schallschutzwände
WMS - Beinträchtigung Flut 2021Darstellung der von der Flutkatastrophe im Sommer 2021 dauerhaft oder vorübergehend im Betrieb beeinträchtigten Strecken. Erhoben im Rahmen der Umgebungslärmkartierung der Runde 4
WMS - Rangier- und UmschlagbahnhöfePunkthafte Darstellung von Rangier- und Umschlagbahnhöfen der Umgebungslärmkartierung der Runde 4 innerhalb der Ballungsräume
WMS BallungsraumstatistikStatistik der Umgebungslärmkartierung der Runde 4 für das Gebiet mit einer Einwohnerzahl von über 100.000 Einwohnern und einer Bevölkerungsdichte von mehr als 1.000 Einwohnern pro Quadratkilometer
WMS GemeindestatistikKommunale Verwaltungsgebiete mit zugehörigerer Statistik nach Umgebungslärmkartierung der Runde 4
WMS KartierungskorridorKartierungsumfang gemäß Umgebungslärmkartierung der Runde 4 für Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr
WFS - LK 4Informationen zu Lärmindizes, Verkehrswegen und Schallschutzwänden
WMTS - LK 4Informationen zu Lärmindizes, Verkehrswegen und Schallschutzwänden
Metadaten des EBAMetadaten des EBA zu den bereitgestellten Daten und Diensten

Herunterladen von Lärmkarten der Runde 4

Das Eisenbahn-Bundesamt bietet zusätzlich zum Kartendienst die Möglichkeit, Lärm- und Betroffenheitskarten für die Lärmindizes LDEN und LNight im PDF-Format herunterzuladen. Die Lärmkarten (mit Darstellung der Isophonenbänder in festgelegten Pegelklassen) und die Betroffenheitskarten (mit Darstellung der Lärmkennziffer LKZ in einem 100m x 100m-Raster) stehen für die Haupteisenbahnstrecken und für die Ballungsräume zur Verfügung.

Die Karten entlang der Haupteisenbahnstrecken liegen in Blattschnitten der Topographischen Karte 1:25.000 jeweils im Ausgabeformat DIN A3 vor.

Die Karten für die Ballungsräume sind im Format DIN A0 vorbereitet. Für jeden Ballungsraum gibt es eine Darstellung der Lärmsituation nur für die Haupteisenbahnstrecken (mehr als 30.000 Zugbewegungen pro Jahr) und eine Darstellung für Haupteisenbahnstrecken, sonstige Strecken und weitere eisenbahnbezogene Schallquellen gemäß BUB.

Lärm-/ Betroffenheitskarten für die Haupteisenbahnstrecken
Lärm-/ Betroffenheitskarten für die Ballungsräume

Bitte beachten Sie: in den Lärmkarten zu den Haupteisenbahnstrecken sind die von der Jahrhundert-Flut des Jahres 2021 betroffenen Streckenabschnitte grauschraffiert überlagert.

Fragen zur Lärmkartierung im Eisenbahn-Bundesamt richten Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse: umgebungslaerm@eba.bund.de