Thema: Lärmschutz, Stand: 16.05.2023
Schienenlärmschutzgesetz
Ziel des Schienenlärmschutzgesetzes (SchlärmschG) ist es, die Bevölkerung vor der vom Schienengüterverkehr ausgehenden schädlichen Umwelteinwirkung Schallimmission zu schützen (siehe BT-Drucksache 18/11287). Es wurde eine gesetzliche Regelung geschaffen, die den beim Betrieb von Güterwagen auf Schienenwegen entstehenden Schall auf das Maß begrenzt, das von leisen Güterwagen mit Verbundstoff-Bremssohlen oder Scheibenbremsen eingehalten wird. Entsprechend verbietet das SchlärmschG grundsätzlich den Betrieb lauter Güterwagen ab dem 13.12.2020. Auf den Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) dafür zuständig, das Gesetz durchzuführen – also etwa die Einhaltung des Verbotes zu überwachen oder Befreiungen davon zu erteilen.
Für weitere Informationen zur Umsetzung wird auf die EBA-Fachmitteilung vom 28.04.2020 verwiesen.
Jahresberichte
Jahresbericht SchienenlärmschutzgesetzTitel | Beschreibung | Datum |
---|
Jahresbericht 2021/2022 | Ergebnisse der Kontrollen durch das Eisenbahn-Bundesamt in der Fahrplanperiode 2021/22 | 17.05.2023 |
Jahresbericht 2020/2021 | Ergebnisse der Kontrollen durch das Eisenbahn-Bundesamt in der Fahrplanperiode 2020/21 | 05.05.2022 |
nach oben