Eisenbahn-Bundesamt

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Thema: Lärmschutz, Stand: 16.05.2023

Schienenlärmschutzgesetz

Ziel des Schienenlärmschutzgesetzes (SchlärmschG) ist es, die Bevölkerung vor der vom Schienengüterverkehr ausgehenden schädlichen Umwelteinwirkung Schallimmission zu schützen (siehe BT-Drucksache 18/11287). Es wurde eine gesetzliche Regelung geschaffen, die den beim Betrieb von Güterwagen auf Schienenwegen entstehenden Schall auf das Maß begrenzt, das von leisen Güterwagen mit Verbundstoff-Bremssohlen oder Scheibenbremsen eingehalten wird. Entsprechend verbietet das SchlärmschG grundsätzlich den Betrieb lauter Güterwagen ab dem 13.12.2020. Auf den Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) dafür zuständig, das Gesetz durchzuführen – also etwa die Einhaltung des Verbotes zu überwachen oder Befreiungen davon zu erteilen.

Für weitere Informationen zur Umsetzung wird auf die EBA-Fachmitteilung vom 28.04.2020 verwiesen.

Jahresberichte

Jahresbericht Schienenlärmschutzgesetz
TitelBeschreibungDatum
Jahresbericht 2021/2022Ergebnisse der Kontrollen durch das Eisenbahn-Bundesamt in der Fahrplanperiode 2021/2217.05.2023
Jahresbericht 2020/2021Ergebnisse der Kontrollen durch das Eisenbahn-Bundesamt in der Fahrplanperiode 2020/2105.05.2022

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