Eisenbahn-Bundesamt

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Thema: Anhörungsverfahren

Datenschutz im Anhörungsverfahren

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen für die Datenverarbeitung

Eisenbahn-Bundesamt
als Planfeststellungsbehörde für die Eisenbahnen des Bundes
Heinemannstr. 6
53175 Bonn

Anschrift des behördlichen Datenschutzbeauftragten

Eisenbahn-Bundesamt
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Heinemannstr. 6
53175 Bonn
E-Mail: datenschutzbeauftragter@eba.bund.de

Zweck, Kategorie, Herkunft und Empfänger personenbezogener Daten

Zum Zweck der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens werden durch das Eisenbahn-Bundesamt personenbezogene Daten verarbeitet. Hierzu ist das Eisenbahn-Bundesamt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 Satz 1 e) der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zum freien Warenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO) in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) berechtigt.

Nähere Informationen zum Ablauf des Planfeststellungsverfahrens finden Sie auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes.

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens werden insbesondere folgende Kategorien von personenbezogenen Daten erfasst: Name, Vorname, Anschrift, Eigentum und dingliche Rechte an Grundstücken, Betriebsdaten sowie E-Mail-Adressen und weitere personenbezogene Daten, soweit diese Daten Inhalt von Einwendungen sind.

Für die Erstellung des Antrags fragt die Vorhabenträgerin bei den Grundbuchämtern personenbezogene Daten von Eigentümern und sonstigen dinglich Berechtigten aus den Grundbüchern ab. Diese Abfrage betrifft Grundstücke, auf denen das Vorhaben einschließlich Folge- sowie naturschutzrechtlicher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geplant sind.

Die personenbezogenen Daten können durch einen Dritten, der Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO ist, verarbeitet werden. Der Auftragsverarbeiter erfasst für die Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde alle im Planfeststellungsverfahren eingegangenen Einwendungen in einer Datenbank und stellt diese der Planfeststellungsbehörde zur Verfügung.

Der Vorhabenträgerin werden personenbezogene Daten für die Erstellung der Erwiderung der Einwendungen von Betroffenen übermittelt. Diese Übermittlung ist notwendig, damit diese für jeden Betroffenen eine Erwiderung zu Einwendungen erstellen kann. Rechtsgrundlage hierfür ist § 23 Abs. 2 BDSG mit den dort genannten Voraussetzungen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten.

Speicherdauer Ihrer Daten

Die von Ihnen erhobenen Einwendungen sowie sonstige personenbezogene Daten, die in verschlüsselter Form im Plan enthalten sind, werden für eine Dauer von 30 Jahren aufbewahrt und gespeichert. Die Aufbewahrungsfrist folgt aus § 75 Abs. 3 Satz 2 VwVfG und begründet damit eine gesetzliche Anordnung der Speicherung. Diese geht einem etwaigen Löschungsersuchen einer betroffenen Person vor, Art. 17 Abs. 3 b) DSGVO.

Ihre Rechte zum Datenschutz als betroffene Person

Auskunftsrecht, Art. 15 DSGVO

Sie haben das Recht, vom Eisenbahn-Bundesamt eine Bestätigung darüber zu erhalten, ob Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Wenn das der Fall ist, so können Sie Auskunft über diese Daten und weitere in Art. 15 Abs. 1 DSGVO genannte Informationen verlangen.

Recht auf Berichtigung, Art. 16 DSGVO

Sie haben das Recht, eine Berichtigung Sie betreffender falscher personenbezogener Daten und unter Berücksichtigung des Zwecks der Verarbeitung die Vervollständigung unvollständiger Daten zu verlangen, Art. 16 DSGVO.

Recht auf Löschung, Art. 17 DSGVO

Sie können die Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten verlangen, wenn die personenbezogenen Daten für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden oder die Löschung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Recht der Europäischen Union oder dem Recht der Bundesrepublik Deutschland erforderlich ist, Art. 17 Abs. 1 a), d) und e) DSGVO.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 DSGVO

Sie haben das Recht, vom Eisenbahn-Bundesamt die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn

  • Sie die Richtigkeit der Sie betreffenden personenbezogenen Daten bestreiten, und zwar für die Dauer, die es dem Eisenbahn-Bundesamt ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
  • die Verarbeitung der Daten unrechtmäßig ist, Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen oder
  • das Eisenbahn-Bundesamt Ihre personenbezogenen Daten für seine Verarbeitung nicht länger benötigt, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen.

Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt (Art. 77 DSGVO). Die betroffene Person kann dieses Recht bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes geltend machen. Die hierfür zuständige Aufsichtsbehörde ist

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Husarenstr. 30
53117 Bonn

Informationen zum allgemeinen Datenschutzhinweis des EBA

Informationen zum allgemeinen Datenschutzhinweis des Eisenbahn-Bundesamtes finden Sie unter folgender URL: https://www.eba.bund.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutz_node.html.