Eisenbahn-Bundesamt

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Thema: Infrastruktur

Umweltbelange

Umweltverträglichkeitsprüfung in Planrechtsverfahren

In jedem Verfahren nach § 18 AEG zum Bau oder zur Änderung von Betriebsanlagen einer Eisenbahn des Bundes einschließlich der Bahnfernstromleitungen ist zu prüfen, wie sich das Vorhaben auf die Umwelt auswirkt. Ein vom Gesetzgeber besonders ausgestaltetes Verfahren der umfassenden Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen eines solchen Vorhabens ist die im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) geregelte Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).

Weitere Informationen zum Thema UVP in Planrechtsverfahren finden Sie im Bereich Umwelt, Abschnitt Umweltverträglichkeitsprüfung in Planrechtsverfahren.

Umweltleitfäden und Fachliche Bearbeitungshinweise

Die Umwelt-Leitfäden und Fachlichen Bearbeitungshinweise finden Sie im Bereich Umwelt unter Downloads Umwelt.

Downloads

Ansprechpartner für Umweltinformationen gemäß Umweltinformationsgesetz