Thema: Infrastruktur
Umweltbelange
Umweltverträglichkeitsprüfung
In jedem Verfahren nach § 18 AEG zum Bau oder zur Änderung von Betriebsanlagen einer Eisenbahn des Bundes einschließlich der Bahnfernstromleitungen ist zu prüfen, wie sich das Vorhaben auf die Umwelt auswirkt. Ein vom Gesetzgeber besonders ausgestaltetes Verfahren der umfassenden Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen eines solchen Vorhabens ist die im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) geregelte Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), die der wirksamen Umweltvorsorge nach Maßgabe der geltenden Gesetze dient (vgl. § 3 UVPG).
Die Anlage 1 zum UVPG listet die Vorhaben auf, für die eine UVP durchzuführen ist:
Nach § 6 Satz 1 i. V. m. Nr. 14.7 der Anlage 1 zum UVPG ist der Bau eines Schienenweges von Eisenbahnen mit den dazugehörenden Betriebsanlagen einschließlich Bahnstromfernleitungen grundsätzlich UVP-pflichtig.
Gem. § 7 Abs. 1 i. V. m. Nr. 14.8 der Anlage 1 zum UVPG ist für den Bau einer sonstigen Betriebsanlage von Eisenbahnen (etwa einer intermodalen Umschlagsanlage oder eines Terminals) vorgesehen, dass die Planfeststellungsbehörde zu Beginn des hierfür erforderlichen Zulassungsverfahren eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht („Screening“) durchführt. Sie ermittelt dabei überschlägig, ob mit der Realisierung des Vorhabens erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen verbunden sein können, die bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Wenn das der Fall ist, muss eine förmliche UVP durchgeführt werden.
Entsprechendes gilt auch für die Änderung einer bestehenden Betriebsanlage: auch bei diesen Verfahren führt das Eisenbahn-Bundesamt gemäß § 9 i. V. m. § 7 UVPG zu Beginn ein Screening durch.
Das Eisenbahn-Bundesamt veröffentlicht diese sogenannten Screening-Entscheidungen auf seiner Internetseite unter Themen / Planfeststellung / Screening, geordnet nach Bundesländern.
Eine UVP wird auch ohne ein vorheriges Screening durchgeführt, wenn der Vorhabenträger die Durchführung einer UVP beantragt und das Eisenbahn-Bundesamt das Entfallen des Screenings als zweckmäßig erachtet (vgl. § 7 Abs. 3 UVPG).
Im Ergebnis führt diese gesetzliche Regelung dazu, dass für den Neubau eines Schienenweges oder einer Bahnstromfernleitung immer auch eine UVP durchgeführt wird. Gleiches gilt auch für umfassende Ausbauvorhaben, die einem Neubau gleichzusetzen sind. Bei zahlreichen kleineren Änderungen bereits vorhandener Eisenbahnbetriebsanlagen führt dagegen das Screening zu dem Ergebnis, dass diese Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben können und deshalb von der umfassenden Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen dieser Vorhaben in einer UVP abgesehen werden kann. Das Ergebnis ist aber stets von einer Einzelfallprüfung abhängig.
Wird eine UVP durchgeführt, wird die Öffentlichkeit zunächst durch eine Bekanntmachung der Gemeinden, in denen sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird, unter anderem über die Feststellung der UVP-Pflicht und den Umstand, dass ein Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) vorgelegt wurde, informiert (vgl. § 19 Abs. 1 UVPG). Im Anschluss werden die durch den Vorhabenträger erarbeiteten Planunterlagen inklusive des UVP-Berichts öffentlich ausgelegt (vgl. § 19 Abs. 2 UVPG). Dies verschafft vor allem der betroffenen Öffentlichkeit die Gelegenheit, sich über das Vorhaben zu informieren und sich dazu zu äußern. Liegen die Äußerungen und Stellungnahmen u. a. der betroffenen Öffentlichkeit und der durch das Vorhaben in ihrem umweltbezogenen Aufgabenbereich berührten Behörden vor, wird eine zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen des Vorhabens erarbeitet (vgl. § 24 UVPG). Diese beinhaltet die Umweltauswirkungen des Vorhabens, die Merkmale des Vorhabens und des Standorts, mit denen erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen ausgeschlossen, vermindert oder ausgeglichen werden sollen, die Maßnahmen, mit denen derartige Umweltauswirkungen ausgeschlossen, vermindert oder ausgeglichen werden sollen, sowie die Ersatzmaßnahmen bei Eingriffen in Natur und Landschaft. Berücksichtigt werden dabei neben dem UVP-Bericht u. a. die vorliegenden Äußerungen der betroffenen Öffentlichkeit und die Stellungnahmen der in ihrem umweltbezogenen Aufgabenbereich berührten Behörden. Diese zusammenfassende Darstellung versetzt das Eisenbahn-Bundesamt in die Lage, die Umweltauswirkungen eines Vorhabens zu bewerten (vgl. § 25 UVPG), in seiner Entscheidung über die Zulässigkeit eines Vorhabens zu berücksichtigen und so zu einer wirksamen Umweltvorsorge nach Maßgabe der geltenden Gesetze beizutragen.
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Umweltleitfäden und Fachliche Bearbeitungshinweise
Im Rahmen von Planrechtsverfahren für die Zulassung des Baus oder der Änderung von Eisenbahnbetriebsanlagen des Bundes werden eine Vielzahl von Umweltbelangen behandelt. Die Umwelt-Leitfäden bereiten diese Umweltbelange thematisch geordnet auf. Sie liefern zudem Anleitungen für Formulare, die im Rahmen der Antragstellung verwendet werden sollen. Die Formulare befinden sich auf dieser Seite bei den jeweiligen Umwelt-Leitfäden, mit Ausnahme der Formblätter zur EBA-Umwelterklärung, die sich im Leitfaden Antragsunterlagen unter "Anhang II- Vorlagen und Vordrucke / Umwelterklärung" befinden. Zusätzlich stehen ebenfalls thematisch geordnete Fachliche Bearbeitungshinweise zur Verfügung, die die umweltfachliche Einordnung erläutern und so die Umwelt-Leitfäden und Formulare ergänzen. Die Fachlichen Bearbeitungshinweise befinden sich ebenfalls auf dieser Seite bei den jeweiligen Umwelt-Leitfäden.
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Downloads
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UW-Leitfaden_I (PDF, 638KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) |
Umwelt-Leitfaden für die eisenbahnrechtliche Planfeststellung und Plangenehmigung Teil I: Feststellung der UVP-Pflicht
Hinweis: Für die Prüfung der UVP-Pflicht nach §§ 5 ff. UVPG wurde die neue EBA-Umwelterklärung mit insgesamt vier Formblättern entwickelt (U1 bis U4). Die entsprechenden elektronischen Vordrucke können auf der Internet-Seite des Eisenbahn-Bundesamtes im Bereich "Antragstellung" unter der Überschrift "Anhang II - Vorlagen und Vordrucke / Umwelterklärung" abgerufen werden.
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01.08.2018 |
Fachliche Bearbeitungshinweise (PDF, 374KB, Datei ist nicht barrierefrei) |
Fachliche Bearbeitungshinwiese für die EBA-Umwelterklärung für die Feststellung der UVP-Pflicht nach §§ 5ff. UVPG - Formblatt U3
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19.11.2019 |
UW-Leitfaden_II |
Hinweis: Keine Download-Möglichkeit. Bleibt bis zur Erstellung eines neuen Umweltleitfadens, Teil II, frei.
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01.08.2018 |
UW-Leitfaden III (PDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei) |
Umwelt-Leitfaden, Teil III: Umweltverträglichkeitsprüfung und naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
„Hinweis: Das LBP-Maßnahmenblatt wurde geändert.“
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07.11.2016 |
UW-Leitfaden_IV (PDF, 645KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) |
Umwelt-Leitfaden, Teil IV: FFH-Verträglichkeitsprüfung und Ausnahmeverfahren
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01.07.2010 |
UW-Leitfaden_V (PDF, 114KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) |
Umwelt-Leitfaden, Teil V: Behandlung besonders und streng geschützter Arten in der eisenbahnrechtlichen Planfeststellung
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01.10.2012 |
Umwelt-Leitfaden_VI (PDF, 146KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) |
Umwelt-Leitfaden für die eisenbahnrechtliche Planfeststellung und Plangenehmigung Teil VI - Schallimmissionen aus Bau und Betrieb von Betriebsanlagen der Eisenbahn – Stand: Januar 2021
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20.01.2021 |
Mustergliederungen Schallimmissionen (PDF, 138KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) |
Mustergliederungen mit Hinweisen für Baulärm-Gutachten, Verkehrslärm-Gutachten und Gutachten nach TA Lärm – Stand Januar 2021
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20.01.2021 |
UW-Leitfaden_VII (PDF, 92KB, Datei ist nicht barrierefrei) |
Umwelt-Leitfaden, zur eisenbahnrechtlichen Planfeststellung und Plangenehmigung sowie für Magnetschwebebahnen
- Stand: Juli 2015 - Teil VII: Umweltfachliche Bauüberwachung
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01.07.2015 |
UW-Leitfaden, Anhang III-13 (PDF, 173KB, Datei ist nicht barrierefrei) |
Umwelt-Leitfaden, Anhang III-13 - Maßnahmenblatt
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07.11.2016 |
UW-Leitfaden, Anhang V -1 (Teil 5) (docx, 20KB, Datei ist nicht barrierefrei) |
Umwelt-Leitfaden, Anhang V-1: (Teil 5) - Artenblatt für die artenschutzrechtliche Prüfung
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10.03.2017 |
Ansprechpartner UIG (PDF, 78KB, Datei ist nicht barrierefrei) |
Liste der Ansprechpartner für Umweltinformationen gemäß Umweltinformationsgesetz für den Bereich Planfeststellung
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05.10.2016 |
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