Eisenbahn-Bundesamt

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Thema: Infrastruktur

Stilllegung

Dauernde Einstellung des Betriebes von Eisenbahnstrecken oder Serviceeinrichtungen

Bundeseigene Betreiber von Schienenwegen – wie etwa die DB Netz AG – benötigen eine Genehmigung des Eisenbahn-Bundesamtes, wenn sie eine Strecke oder eine Serviceeinrichtung dauerhaft stilllegen wollen.

Ein stillgelegter Streckenabschnitt Ein stillgelegter Streckenabschnitt.

Betreiber von Schienenwegen und von Serviceeinrichtungen sind zum Betrieb ihrer Anlagen verpflichtet. Sofern ein bundeseigenes Eisenbahninfrastrukturunternehmen beabsichtigt, den Betrieb einer Eisenbahnstrecke, einer Serviceeinrichtung oder eines betriebswichtigen Bahnhofs dauerhaft einzustellen, kann das Unternehmen die Stilllegung dieser Infrastruktur beim EBA beantragen. Jede mehr als nur geringfügige Verringerung der Kapazität von Strecken ist ebenfalls vorab vom EBA zu genehmigen.

Die aktuell zur Übernahme und zum Weiterbetrieb ausgeschriebenen Eisenbahninfrastruktureinrichtungen der DB Netz AG können auf der Seite der DB Netz eingesehen werden.