Eisenbahn-Bundesamt

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Thema: Triebfahrzeugführer

Triebfahrzeugführerscheinstelle

Im Mai 2011 ist die Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) in Kraft getreten. Dadurch bekommen Triebfahrzeugführer in Deutschland neue Führerscheine, die in ganz Europa anerkannt werden. Der Triebfahrzeugführerschein ist ein behördliches Dokument und wird gemäß § 2 der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) erteilt. Das EBA führt auch das Register der Triebfahrzeugführerscheine und ist zuständig für die Anerkennung von Ausbildungs- und Prüfungsorganisationen sowie von Ärzten und Psychologen.

Das EBA hat deshalb eine Triebfahrzeugführerscheinstelle eingerichtet, die diese behördlichen Aufgaben wahrnimmt. Auf den folgenden Seiten beschreibt das EBA die Einzelheiten des Verfahrens zur Erteilung eines Triebfahrzeugführerscheins. Darüber hinaus wird die Anerkennung von Ausbildungs- und Prüforganisationen und von Ärzten und Psychologen, welche die nach der TfV geforderten Ausbildungen und Prüfungen sowie Tauglichkeitsuntersuchungen vornehmen, erläutert.

Bahnhof Berlin Friedrichstraße (Innenaufnahme) Bahnhof Berlin Friedrichstraße. Quelle: LoboStudio Hamburg / Unsplash.com

Die Vorschriften der TfV gelten für alle Eisenbahnen, die eine Sicherheitsbescheinigung oder eine Sicherheitsgenehmigung benötigen und sich auf öffentlichen Eisenbahninfrastrukturen bewegen. Die Verordnung regelt auch die Anforderungen an die Ausbildung und Prüfung von Triebfahrzeugführern. So müssen Triebfahrzeugführerscheinbewerber in der Regel mindestens 20 Jahre alt sein, einen Schulabschluss im Sekundarbereich I erbringen, körperlich und geistig tauglich sein und die erfolgreiche Prüfung zum Triebfahrzeugführer nachweisen, um den Triebfahrzeugführerschein zu bekommen.

Die Gültigkeit des Führerscheins ist auf zehn Jahre begrenzt. Sie kann dann jeweils um weitere zehn Jahre verlängert werden.

Schulungseinrichtungen für Triebfahrzeugführer oder für sonstiges, mit sicherheitsrelevanten betrieblichen Aufgaben betrautes Eisenbahnpersonal bedürfen der Anerkennung des EBA. Nicht anerkennungspflichtig nach dem Gesetz sind Schulungseinrichtungen von Eisenbahnen, die entweder eine Sicherheitsbescheinigung, eine Sicherheitsgenehmigung oder einen Eisenbahnbetriebsleiter, dessen Bestellung das EBA bestätigt hat, haben.

Kontakt

Sie erreichen die Triebfahrzeugführerscheinstelle unter folgenden Kontaktdaten:

Eisenbahn-Bundesamt
Triebfahrzeugführerscheinstelle
Heinemannstraße 6
53175 Bonn

Telefon: +49 228 9826-300
Fax: +49 228 9826-9300
E-Mail: tfs-stelle@eba.bund.de

Telefonische Erreichbarkeit der TFS-Stelle: Montag bis Donnerstag 9 - 11 Uhr und 13 - 15 Uhr, Freitag 9 - 11 Uhr

Streckenkenntnis

Triebfahrzeugführer, die auf Schienenwegen öffentlicher Eisenbahninfrastrukturunternehmen Eisenbahnfahrzeuge führen, müssen die dafür erforderliche Streckenkenntnis besitzen.

Der Unternehmer ist verpflichtet, dem Triebfahrzeugführer die notwendigen Informationen zur Streckenkenntnis zu vermitteln. Er legt im Rahmen seines Sicherheitsmanagementsystems fest, wie die Streckenkenntnis erworben, dokumentiert und überwacht wird.

Weitere Informationen finden Sie unter Bahnbetrieb im Bereich Zug- und Rangierfahrten.

Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV)