Eisenbahn-Bundesamt

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Thema: Lärmschutz

Immissionsschutz

Ziel des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.

Bei der Errichtung und dem Betrieb von Anlagen sind schädliche Umwelteinwirkungen durch Emissionen in Luft, Wasser und Boden unter Einbeziehung der Abfallwirtschaft zu vermeiden bzw. zu vermindern. Dieser Grundsatz gilt gleichermaßen für genehmigungsbedürftige wie für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen.

Aufgaben des EBA im Immissionsschutz

Das EBA ist für die Betriebsanlagen und die Fahrzeuge der Eisenbahnen des Bundes die zuständige Immissionsschutzbehörde.

Entsprechend ist das EBA zuständig für die Neu- und Änderungsgenehmigung genehmigungsbedürftiger Anlagen nach der 4. BImSchV (z.B. Ladestraßen) außerhalb der Planfeststellung (gemäß § 4 Abs. 6 AEG i.V.m. §§ 4 bis 21 BImSchG). Im Rahmen von Planfeststellungsverfahren werden die Belange des Immissionsschutzes im entsprechenden Verfahren konzentriert.

Weiterhin ist das EBA ist gemäß § 4 Abs. 6 AEG i.V.m. immissionsschutzrechtlichen Vorschriften zuständig für die Überwachung von nicht genehmigungsbedürftigen und genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem BImSchG, was insbesondere Anordnungen zu Bestandsanlagen umfasst.

Darüber hinaus ist das EBA nach § 5 Abs. 2 Satz 1 der 16. BImSchV zuständig für die Festlegung akustischer Kennwerte für die Eisenbahnen des Bundes zur Berücksichtigung abweichender Bahntechnik oder schalltechnischer Innovationen bei der Berechnung des Beurteilungspegels.

Zum Thema Lärm wird auf den Bereich „Lärm an Schienenwegen“ hingewiesen.