Eisenbahn-Bundesamt

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Thema: Bahnbetrieb, Publikation vom: 28.12.2017

AllgV Pr.3230-32xua/ 002-0001#001

Allgemeinverfügung Meldung gefährlicher Ereignisse im Eisenbahnbetrieb an das Eisenbahn-Bundesamt durch Eisenbahnverkehrsunternehmen des Bundes, nichtbundeseigene Eisenbahnverkehrsunternehmen und Fahrzeughalter als Notwendigkeit für die Wahrnehmung der Eisenbahnaufsicht, insbesondere der risikobasierten Überwachung der Einhaltung von eisenbahnrechtlichen Vorschriften.

Diese Allgemeinverfügung ist durch Bescheid Pr.3230-32xua/ 002-0001#001 [Änderung] mit Aushang vom 07.09.2018 geändert worden.