Eisenbahn-Bundesamt

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Thema: Bahnbetrieb, Publikation vom: 07.09.2018

AllgV Pr.3230-32xua/ 002-0001#001 [Änderung]

Änderung der Allgemeinverfügung: Meldung gefährlicher Ereignisse im Eisenbahnbetrieb an das Eisenbahn-Bundesamt durch Eisenbahnverkehrsunternehmen des Bundes, nichtbundeseigene Eisenbahnverkehrsunternehmen und Fahrzeughalter als Notwendigkeit für die Wahrnehmung der Eisenbahnaufsicht, insbesondere der risikobasierten Überwachung der Einhaltung von eisenbahnrechtlichen Vorschriften.

Durch diesen Bescheid wird die Allgemeinverfügung Pr.3230-32xua/ 002-0001#001 vom 28.12.2017 geändert.