Eisenbahn-Bundesamt

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Thema: Infrastruktur, Publikation vom: 14.11.2016

Verwaltungsrichtlinie zum „Überlasteten Schienenweg“ gemäß § 55 Eisenbahnregulierungsgesetz

Verwaltungsrichtlinie des Eisenbahn-Bundesamtes und der Bundesnetzagentur zum „Überlasteten Schienenweg“ gemäß § 55 Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG)