Eisenbahn-Bundesamt

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Thema: Infrastruktur, Publikation vom: 01.06.2022

Stuttgart

S21, PFA 1.6b, Planergänzung (Baumschutzsatzung und bauzeitlicher Lärmschutz)“ in der Gemeinde Stuttgart im gleichnamigen Stadtkreis, Bahn-km -0,115 bis 2,560 der Strecke 4720, Untertürkheim - Kornwestheim

Das Eisenbahn-Bundesamt hat mit verfahrensleitender Verfügung festgestellt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ausgehen, so dass eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht.