Eisenbahn-Bundesamt

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Thema: Infrastruktur, Publikation vom: 10.02.2017

S 21, PFA 1.5, 22. Planänderung

S 21, PFA 1.5 „Zuführung Feuerbach und Bad Cannstatt“, 22. Planänderung „Bergmännische Bauweise Ehmannstraße“, Bahn km -3,100 bis km -3,300, Strecke 4715 Stuttgart Hbf - Bad Cannstadt

Das Eisenbahn-Bundesamt hat mit Verfügung vom 04.11.2016, Gz.: 59191-591pä/011-2016#006 festgestellt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ausgehen, so dass eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht.