Thema: Infrastruktur, Publikation vom: 08.06.2021
Stadt Nürnberg
Verlagerung des Wertstoffhofs im Bahnhof Nürnberg Hbf
Im Hinblick auf die Verlagerung des Wertstoffhofes sind die Nr. 14.8.3.1 und 14.8.3.2 der Anlage 1 zum UVPG zu beachten, aus denen sich ableiten lässt, dass für den Bau einer sonstigen Betriebsanlage von Eisenbahnen mit einer Flächeninanspruchnahme von weniger als 2000 Quadratmeter – soweit dieser nicht Teil des Baus eines Schienenwegs nach Nummer 14.7 oder einer Bahnstromfernleitung nach Nummer 19.13 ist – keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist.