Thema: Infrastruktur, Publikation vom: 16.09.2021
München
10. Planänderung zum Planfeststellungsbeschluss vom 09.06.2015 für das Bauvorhaben „Neubau einer 2. S-Bahn-Stammstrecke München“, Planfeststellungabschnitt 1, Strecke 5547 Bf München Laim – München Leuchtenbergring Bft, Bahn-km 103,270 bis 103,635
Das Eisenbahn-Bundesamt hat mit Verfügung vom 29.04.2021, Az. 651pä/006-2020#032, festgestellt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ausgehen, so dass eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht.