Thema: Infrastruktur, Publikation vom: 20.10.2021
Oberding
Planfeststellungsbeschluss zur 2. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 16.02.2018, Az.: 65110-611ppn/004-2014#001 [Lückenschluss Erding - Flughafen München, PFA 4.1 (Gesamtprojekt Erdinger Ringschluss)] gemäß § 18d AEG i. V. m. § 76 Abs. 3 VwVfG „Anpassung / Erweiterung der Abstell- und Wendeanlage Schwaigerloh (2. Planänderung zum Lückenschluss Erding - Flughafen München, PFA 4.1)“ in der Gemeinde Oberding, Bahn-km 22,496 bis 23,500 der Strecke 5601 Markt Schwaben - Flughafen München Terminal
Das Eisenbahn-Bundesamt hat mit Verfügung vom 07.12.2020, Az. 651pä/006-2020#020, festgestellt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ausgehen, so dass eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht.