Thema: Infrastruktur, Publikation vom: 10.03.2023
Kirchheim (Unterfranken)
Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes, Neubau von Lärmschutzwänden in der Ortsdurchfahrt Kirchheim, Bahn-km 134,750 bis 138,630 an der Strecke 4120 Neckarelz - WÜ Heidingsfeld
Das Eisenbahn-Bundes-amt hat mit Verfügung vom 03.12.2014, Gz.: 62110-621ppi/001-2300#019, festgestellt, dass von dem Vorhaben keine erheb-lichen nachteiligen Umweltauswirkungen ausgehen, so dass eine Verpflichtung zur Durch-führung einer Umwelt-verträglichkeitsprüfung nicht besteht. Dies gilt auch für die verfahrensgegenständliche Änderung.