Eisenbahn-Bundesamt

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Thema: Infrastruktur, Publikation vom: 11.06.2021

Berlin-Tempelhof Boelckestraße

1.     Planänderungsbescheid zum Planfeststellungsbeschlusses vom 19.11.2010, Az.: 511pps/010-111.136-2401, ZBA Tempelhof

Gegenstand der Planänderung ist im Wesentlichen:

  • die Nachbilanzierung zusätzlich erforderlicher Vegetationsbeseitigungen,
  • die Änderung des Orts und des Umfangs der Ausgleichspflanzungen und
  • die Offenhaltung des Zugangs Boelckestraße

Das Eisenbahn-Bundesamt hat mit Verfügung vom 14.12.2020, Az. 511pps/010-2300#003, festgestellt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ausgehen, so dass eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht.