Thema: Infrastruktur, Publikation vom: 11.06.2021
Berlin-Tempelhof Boelckestraße
1. Planänderungsbescheid zum Planfeststellungsbeschlusses vom 19.11.2010, Az.: 511pps/010-111.136-2401, ZBA Tempelhof
Gegenstand der Planänderung ist im Wesentlichen:
- die Nachbilanzierung zusätzlich erforderlicher Vegetationsbeseitigungen,
- die Änderung des Orts und des Umfangs der Ausgleichspflanzungen und
- die Offenhaltung des Zugangs Boelckestraße
Das Eisenbahn-Bundesamt hat mit Verfügung vom 14.12.2020, Az. 511pps/010-2300#003, festgestellt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ausgehen, so dass eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht.