Thema: Infrastruktur, Publikation vom: 31.05.2021
Oranienburg
Gegenstand der vorliegenden Planergänzung sind Maßnahmen zum Schutz vor betriebsbedingten Schallimmissionen in Oranienburg. Die Anlagen liegen bei Bahn-km 28,300 bis 33,690 der Strecke 6088 Berlin Gesundbrunnen --Neubrandenburg – Stralsund
Mit verfahrensleitender Verfügung vom 28.4.2020, Az. 511ppa/049-2300#006, hat das Eisenbahn-Bundesamt festgestellt, dass für das gegenständliche Vorhaben keine Verpflichtung auf Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht (§ 5 ff. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)).