Eisenbahn-Bundesamt

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Thema: Infrastruktur, Publikation vom: 07.06.2023

Cottbus

1. Änderung der Plangenehmigung vom 31.3.2022, Az.: 511pph/094-2301#001 (Neues Werk Cottbus PFA 1- Innenwartungsanlage) gemäß §§ 18, 18d AEG i. V. m. § 76 Abs. 2 VwVfG in Cottbus, Bahn-km 173,300 bis 174,060 an der Strecke 6345 Halle Hbf - Guben

Das Eisenbahn-Bundesamt hat festgestellt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ausgehen, so dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.