Eisenbahn-Bundesamt

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Thema: Infrastruktur, Publikation vom: 10.06.2021

Sagehorn

Planänderungsbescheid zur 1. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 07.11.2019, Az.: 581/011-2017#018, Neubau Haltepunkt Sagehorn gemäß § 18 AEG i. V. m. § 76 Abs. 2 VwVfG „1. Planänderungsbescheid "Neubau Haltepunkt Sagehorn"“ in Sagehorn Gemeinde Oyten im Landkreis Verden (Aller), Bahn-km 256,563 bis 257,800 der Strecke 2200 Wanne-Eickel - Hamburg

Mit verfahrensleitender Verfügung vom 08.06.2021, Az. 581pä/015-2020#003, hat das Eisenbahn-Bundesamt festgestellt, dass für das gegenständliche Vorhaben keine Verpflichtung auf Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.