Eisenbahn-Bundesamt

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Thema: Infrastruktur, Publikation vom: 17.11.2021

Gemeinde Sevetal

Knoten Hamburg Paket 1, Maßnahme 2 Meckelfeld, PFA 1 Land Niedersachen; Gemeinde Sevetal; Strecke 1255 Maschen - Hamburg Süd; Bahn-km 0,397 bis 1,337

Entscheidungsrelevante Umweltbelange

Schutzgut Mensch:

Bau- und betriebsbedingt kommt es zu Auswirkungen auf Flächen mit Wohn- und Wohnunfeldfuktion, insbesondere durch baubedingte Erschütterungs- und Schallimmissionen und betriebsbedingte Schallimmissionen. Auswirkungen können durch immissionsschutzrechtliche Schutzmaßnahmen sowie den ergänzenden Festlegungen im Planfeststellungsbeschluss reduziert werden.

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt:

Bau- und anlagebedingt kommt es zu Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen  durch temporäre und dauerhafte Flächeninanspruchnahme. Baubedingte Auswirkungen können durch naturschutzfachliche Vermeidungsmaßnahmen weitgehend reduziert werden. Nicht vermeidbare bau- und anlagebedingte Auswirkungen auf hochwertige Biotopstrukturen werden ausgeglichen.

Bau-, anlage- und betriebsbedingt kommt es zu Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere durch Barrierewirkung, Flächeninanspruchnahme und Kollisionsgefahr. Baubedingte Auswirkungen sind durch naturschutzfachliche Maßnahmen weitgehend vermeidbar. Bau- und anlagebedingtem Verlust von Lebensraumstrukturen wird mit artenschutzrechtlichen Maßnahmen begegnet, artenschutzrechtliche Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG sind damit nicht einschlägig.

Schutzgut Fläche und Boden:

Vorhabenbedingt sind keine unbelasteten Freiflächen sowie für die Land- und Forstwirtschaft bedeutsame Flächen betroffen. Das Ausmaß des vorhabenbedingten Flächenverbrauchs ist insgesamt gering.

Bau- und anlagebedingt kommt es zu Auswirkungen auf das Schutzgut Boden durch temporäre und dauerhafte Flächeninanspruchnahme. Baubedingte Auswirkungen können unter Anwendung naturschutzfachlicher Vermeidungsmaßnahmen weitgehend reduziert werden. Nicht vermeidbare anlagebedingte Auswirkungen werden ausgeglichen.

Schutzgut Wasser:

Der vorhabenbedingte Flächenverlust ist unter Berücksichtigung der Bestandssituation gering. Grundwasserneubildung kann über angrenzende Flächen weiterhin erfolgen.  Baubedingte Auswirkungen auf das Grundwasser können unter Anwendung naturschutzfachlicher Vermeidungsmaßnahmen weitgehend reduziert werden.

Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Oberflächengewässer sind in Relation zur Bestandssituation unter Berücksichtigung der physischen Merkmale des Vorhabens (Bahnkörper und Geländeanstieg) nicht zu erwarten. Baubedingte Auswirkungen auf Oberflächengewässer können unter Anwendung naturschutzfachlicher Vermeidungsmaßnahmen weitgehend reduziert werden.

Schutzgut Klima und Luft:

Aufgrund des geringen Umfangs der Inanspruchnahme klimatisch wirksamer Strukturen, sind erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Luft und Klima nicht zu erwarten.

Schutzgut Landschaft:

Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft durch die Errichtung landschaftsbildwirksamer Strukturen sind aufgrund der Vorbelastung und der damit verbunden geringen Qualität des Landschaftsbildes am Vorhabenstandort nicht mit dem Vorhaben verbunden.

Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter:

Innerhalb des Untersuchungsgebietes befinden sich zwar mehrere Bodendenkmale, zu Auswirkungen auf diese oder andere Kulturgüter kommt es jedoch weder durch den Neubau der Gleise noch durch die Anlage von BE-Flächen und Baustraßen.