Eisenbahn-Bundesamt

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Welche Durchsetzungsstelle ist für meinen Fall zuständig?

In jedem EU-Mitgliedstaat gibt es mindestens eine nationale Durchsetzungsstelle.

Für alle regelspurigen Eisenbahnen mit Sitz in Deutschland ist das Eisenbahn-Bundesamt die zuständige Durchsetzungsstelle. Haben Sie Ihre Fahrkarte jedoch bei einem Eisenbahnunternehmen im EU-Ausland gekauft, ist die nationale Durchsetzungsstelle des entsprechenden EU-Mitgliedstaates für die Durchsetzung Ihrer Fahrgastrechte zuständig.

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