Eisenbahn-Bundesamt

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Was ist eine „Mobilitätsgarantie“?

Hierbei handelt es sich um eine kundenfreundliche Regelung innerhalb eines Verkehrsverbundes; bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen werden z.B. Taxikosten oder Kosten für die Nutzung eines höherwertigen Zuges erstattet. Ob für Ihr Verbundticket eine Mobilitätsgarantie gilt, erfahren Sie beim jeweiligen Verkehrsverbund.

Die Inanspruchnahme der Mobilitätsgarantie schließt die gleichzeitige Geltendmachung von Ansprüchen nach den Fahrgastrechten aus. Bitte beachten Sie, dass zur Inanspruchnahme von Ansprüchen aus einer Mobilitätsgarantie häufig kurze Fristen gelten.
Von der Fahrgastrechte-Verordnung wird die Mobilitätsgarantie nicht erfasst.

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