Eisenbahn-Bundesamt

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Wann besteht Anspruch auf Fahrpreiserstattung?

Wenn Sie eine gebuchte Fahrt nicht antreten können / Sie einen Anschluss verpassen, weil Ihr Verkehrsdienst stark verspätet ist oder die Fahrt ausfällt und Sie daher Ihren Zielort nur mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten erreichen würden, muss Ihnen das Eisenbahnunternehmen unter anderem anbieten, von der Fahrt zurückzutreten. Sie haben dann einen Anspruch auf Erstattung des vollen Fahrpreises binnen 30 Tagen ohne Abzüge. Machen Sie von dieser Option Gebrauch, treten Sie damit vom Beförderungsvertrag zurück. Ihre mögliche Weiterreise müssen Sie dann eigenständig auf eigene Kosten organisieren.

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