Eisenbahn-Bundesamt

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Ich habe einen Anschluss verpasst. Gelten in diesem Fall für die Weiterreise auch die Fahrgastrechte?

Hier kommt es darauf an, ob es sich um eine Reisekette handelt oder nicht. Eine Reisekette ist ein durchgehender Beförderungsvertrag bzw. eine durchgehend gebuchte Reise. Hierfür wird Ihnen in der Regel eine einzige Fahrkarte ausgestellt. Bitte beachten Sie jedoch, dass auch eine einzige Fahrkarte mehrere Beförderungsverträge beinhalten kann. Sehen Sie hierzu auch unsere FAQ unter „Verspätung / Entschädigung / Hilfeleistung bei Verspätung“.

Aufschluss darüber, ob in Ihrem Fall eine Reisekette und damit eine „Durchgangsfahrkarte“ vorliegt, geben Ihnen die Hinweise auf Ihrem Beförderungsausweis (Fahrkarte) oder hierzu zusätzlich ausgehändigten Unterlagen sowie ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Beförderungsbedingungen Ihres Eisenbahnunternehmens. Bitte beachten Sie auch, dass eine Reisekette bzw. Durchgangsfahrkarte im fahrgastrechtlichen Sinne immer nur innerhalb eines Verkehrsträgers (Bahn, Bus oder Schiff) vorliegen kann, nicht verkehrsträgerübergreifend.

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