Eisenbahn-Bundesamt

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Mein Zug hat Verspätung. Darf ich nun mit einem anderen Zug weiterfahren? Darf ich auch einen höherwertigen Zug oder den Zug eines anderen Eisenbahnunternehmens nutzen?

Grundsätzlich gilt für Fahrten im Nah- und Fernverkehr:

Wenn voraussichtlich eine verspätete Ankunft am Zielort laut Fahrkarte von mindestens 60 Minuten zu erwarten ist, bietet Ihnen das Eisenbahnunternehmen ungeachtet einer laut Ihrer Fahrkarte möglichen Zug- oder Streckenbindung die Weiterfahrt mit einem Zug des eigenen oder eines anderen Eisenbahnunternehmens an. Maßgeblich sind die Bedingungen des ursprünglichen Beförderungsvertrages (z.B. Wagenklasse, Nah-/Fernverkehr); zusätzliche Umstiege sollten vermieden werden und eine Verlängerung der Gesamtreisezeit möglichst gering sein. Das Unternehmen kann auch die Beförderung in einer höheren oder – wenn dies notwendig ist, um die Weiterreise zu ermöglichen – ausnahmsweise niedrigeren Wagenklasse oder mit einem alternativen Verkehrsmittel anbieten. Die Weiterfahrt ist für Sie in diesen Fällen kostenfrei.

Wählen Sie selbst die Weiterreise mit einem Zug eines anderen Eisenbahnunternehmens oder mit einem anderen Verkehrsmittel, erstattet Ihnen das Eisenbahnunternehmen die hierfür entstandenen Kosten, wenn Sie dafür vorher dessen Einverständnis eingeholt haben. Die Erstattung erfolgt binnen 30 Tagen nach Eingang Ihres Antrags beim Eisenbahnunternehmen.

Darüber hinaus gilt:

Reisen Sie mit einer Fahrkarte des Nahverkehrs dürfen Sie bereits ab einer am Zielort vernünftigerweise zu erwartenden Verspätung von 20 Minuten zur Weiterfahrt einen anderen Zug wählen. Entstehen Ihnen dabei Kosten für die Weiterfahrt (weil Sie z.B. eine neue Fahrkarte für einen höherwertigen Zug lösen müssen) haben Sie, wenn Sie diese nach der Fahrt bei Ihrem Eisenbahnunternehmen zur Erstattung einreichen, einen Anspruch auf Erstattung.

Dies gilt nicht, wenn Sie mit einer erheblich ermäßigten Fahrkarte wie z.B. dem Deutschlandticket reisen. Ob es sich um eine erheblich ermäßigte Fahrkarte handelt, können Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Beförderungsbedingungen Ihres Eisenbahnunternehmens nachsehen.

Für Fahrten im Fernverkehr können sich entsprechende günstigere Regelungen aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Beförderungsbedingungen Ihres Eisenbahnunternehmens ergeben, die Ihnen (etwa bei der DB Fernverkehr AG) bereits ab einer voraussichtlich erwarteten Verspätung am Zielort von 20 Minuten erlauben, mit einem anderen, auch höherwertigen, unternehmenseigenen Zug weiterzureisen

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