Bis wann muss ich meine Beschwerde eingereicht haben und wie lange haben die Eisenbahnunternehmen oder Bahnhofsbetreiber Zeit, eine Fahrgastbeschwerde zu beantworten?
Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihre Fahrgastrechte nicht beachtet wurden, können Sie binnen 3 Monaten nach dem Vorfall beim Eisenbahnunternehmen oder Bahnhofsbetreiber – je nach Zuständigkeit - Ihre Beschwerde einreichen. Die Unternehmen haben grundsätzlich einen Monat Zeit zur Beantwortung fahrgastrechtlicher Anliegen. Sollte die Bearbeitung im Einzelfall ausnahmsweise länger dauern, muss der Fahrgast hierüber binnen eines Monats informiert werden. Eine abschließende Antwort muss spätestens innerhalb von drei Monaten erfolgen.
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