Eisenbahn-Bundesamt

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Worüber muss ich noch informiert werden?

Bereits vor Fahrtantritt – beispielsweise anlässlich des Fahrkartenkaufs – muss die Möglichkeit bestehen, sich u.a. über die allgemeinen Vertragsbedingungen, die Fahrpläne, den günstigsten Fahrpreis für die geplante Fahrt, die Verfügbarkeit von Sitzplätzen, über die Zugänglichkeit und die Zugangsbedingungen für Menschen mit Behinderung und mobil eingeschränkte Personen sowie auch die Beschwerdemöglichkeiten zu informieren.

Grundsätzlich muss das Eisenbahnunternehmen den Fahrgast über seine Fahrgastrechte aus der EU-Verordnung informieren. Hierfür kann es z.B. den Text der Verordnung oder eine Zusammenfassung auch online auf seiner Website bereithalten.

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