Eisenbahn-Bundesamt

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Was kann ich tun, wenn ich vermute, dass meine Fahrgastrechte verletzt wurden?

1. Schritt:

Wenden Sie sich zunächst – innerhalb von drei Monaten nach dem Vorfall – an Ihr Eisenbahnunternehmen, also an das Unternehmen, mit dem Sie gefahren sind bzw. fahren wollten. Regelmäßig finden Sie nähere Angaben zum Beschwerdeverfahren (Kontaktformular und -daten sowie Anschrift für die Beschwerdeadressierung) Ihres Eisenbahnunternehmens auf dessen Webseite.

2. Schritt:

Erhalten Sie auf Ihre Beschwerde beim Eisenbahnunternehmen innerhalb eines Monats keine Antwort oder sind Sie mit der Antwort unzufrieden und vermuten, dass Ihre Fahrgastrechte verletzt wurden, so können Sie sich zur Überprüfung an die nationale Durchsetzungsstelle Fahrgastrechte beim Eisenbahn-Bundesamt wenden.

Sind Sie sich unsicher, können Sie sich zunächst auch beim Bürgertelefon (+49 228 30795-400) der Durchsetzungsstelle informieren, ob Ihr Anliegen tatsächlich Ihre Fahrgastrechte betreffen könnte oder ob es sich möglicherweise eher um ein „Serviceproblem“ handelt. Dort erhalten Sie auch Tipps und Informationen, wie Sie in Ihrem Fall am besten weiter vorgehen können.

Alternativ können Sie sich, um eine einvernehmliche Lösung mit dem Eisenbahnunternehmen zu finden, auch an eine Schlichtungsstelle wenden (je nach Fallgestaltung z.B. söp, Schlichtungsstelle Nahverkehr, SNUB, Universalschlichtungsstelle des Bundes, Europäisches Verbraucherzentrum).

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