Was ist eine „Durchsetzungsstelle“ und was macht sie?
Gesetzliche Aufgabe der Durchsetzungsstelle ist es, sicherzustellen, dass die Fahrgastrechte laut EU-Verordnung eingehalten werden.
Sie vermittelt, anders als dies beispielsweise eine Schlichtungsstelle kann, keine individuell einvernehmlichen Kompromiss- oder Kulanzlösungen zwischen Fahrgast und Unternehmen, sondern trifft ihre Entscheidungen allein auf Grundlage der einschlägigen fahrgastrechtlichen Bestimmungen. Sie kann keine zivilrechtlichen Entscheidungen treffen wie z.B. über Schadenersatzansprüche.
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